BenzalkoniumchloridBenzalkonium Chloride (0,4g je 100 g)Stufe 1 · umstritten
Benzalkoniumchlorid ist ein Gemisch quartärer Ammoniumverbindungen, das laut CosIng als Konservierungsmittel, antimikrobieller Stoff, Deodorant, Antistatikum und Tensid dient. Als Konservierungsstoff ist es nach VO (EG) 1223/2009 Anhang V Nr. 54 bis 0,1 Prozent zugelassen, und auf dem Etikett muss der Hinweis „Kontakt mit den Augen vermeiden“ stehen. Für andere Zwecke gilt Anhang III Nr. 65 mit 3 Prozent in auszuspülenden Haarmitteln, ebenfalls mit diesem Warnhinweis. Es wird teils über pflanzlich klingende Rohstoffe wie Grapefruitkernextrakt eingetragen (Ganzera et al. 2006). Außerhalb der Kosmetik ist Benzalkoniumchlorid ein Biozid-Wirkstoff, etwa in desinfizierenden Reinigern: Die Variante Alkyl(C12-16)dimethylbenzylammoniumchlorid ist nach der Biozid-Verordnung (EU) Nr. 528/2012 für Produktart 2, Desinfektionsmittel ohne direkte Anwendung an Mensch oder Tier, vom 1. Juli 2025 bis 30. Juni 2035 genehmigt (Durchführungsverordnung (EU) 2024/235). Warum Stufe 1: Höchstmenge und der Hinweis „Kontakt mit den Augen vermeiden“ sind Verwendungsbedingungen; eine Behördenbewertung, die bei bestimmungsgemäßem Gebrauch ein Risiko für Verbraucher sieht, liegt uns nicht vor. Ein Warnhinweis oder eine Höchstmenge allein führt nach unserer Methodik zu Stufe 1 (umstritten).
Quelle: CosIng: BENZALKONIUM CHLORIDE (06.10.2026)