1Symbolfoto15 Inhaltsstoffe
- Stearalkonium-Bentonit
- CI 15880 als Farblack
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Rangliste nach Inhaltsstoffen
„Bester“ heißt hier: höchster Score nach unserer offengelegten Formel. Das ist unsere Einordnung der Inhaltsstoffe, kein allgemeingültiges Urteil über Wirkung oder Qualität. So bewerten wir
Wir haben 35 Nagellacke nach offener Methodik nach ihren Inhaltsstoffen bewertet. Den höchsten Score teilen sich 2 Produkte, in der Liste zuerst benecos Vegan Nail Polish cherry red 5 ml (78 von 100).
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Von 35 Nagellacke haben zwei den höchsten Score (78 von 100). Die Top 3 nach Score sind benecos Vegan Nail Polish cherry red 5 ml (78), gitti Nagellack Plant Based 147 Real Red 15 ml (78) und Catrice Gel Affair Nagellack 001 Ibiza Feeling 10,5 ml (74).
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Teil-Ranglisten und „Ohne“-Listen, jede nach derselben Formel sortiert.
Sortiert wird nur nach Score. Bei gleichem Score steht das Produkt mit mehr geprüften Kriterien vorn, danach entscheidet der Name (alphabetisch). Der Finder oben grenzt die Liste ein.
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3SymbolfotoCATRICE
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18Symbolfotoalverde NATURKOSMETIK
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20SymbolfotoOPI
Angaben nicht an der Packung oder beim Hersteller bestätigt, deshalb nicht in den Top 3, nicht als Alternative und in keinem Duell
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23SymbolfotoMINICO
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30SymbolfotoFruchtBar
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34SymbolfotoMAYBELLINE NEW YORK
35SymbolfotoUnser Score ordnet nur die deklarierten Inhaltsstoffe ein, dazu Kunststoffpolymere, Rückrufe und Siegel. 0 von 35 Nagellacke sind „unauffällig“ (Score ab 85, keine Stoffe der Stufe 2 und 3), 6 enthalten mindestens einen Stoff der Stufe 2, keines einen der Stufe 3.
SymbolbildSymbolbild ohne Marke. Originalfotos dürfen wir derzeit nicht zeigen.
Stufe 2 heißt: Eine Behörde oder ein Fachausschuss sieht ein Risiko, nennt keine sichere Höchstmenge, oder ein Beschränkungsverfahren läuft. 6 von 35 Nagellacke enthalten einen solchen Stoff, Stufe 3 kommt in keinem vor.
Den höchsten Score (78) erreichen benecos Vegan Nail Polish cherry red 5 ml, gitti Nagellack Plant Based 147 Real Red 15 ml. Die Tabelle zeigt alle 35 mit Angaben, Zahl der Inhaltsstoffe und Stoffen der Stufe 2 und 3.
Quelle: eigene Einordnung nach Formel 2.2, Zutatenliste laut Hersteller und Handel. So sortieren wir
Score 0 bis 100 nach offener Formel 2.2: Inhaltsstoffe (75 Prozent), Umwelt: Kunststoffpolymere (10 Prozent), Bio- oder Naturkosmetik-Siegel (5 Prozent) und Rückrufe und Behördenwarnungen (10 Prozent) (ein Siegel nur mit Beleg in der Datenbank des Siegelgebers). Je höher, desto weniger auffällige Stoffe. Kein Testurteil, keine Aussage zu Wirkung oder Verträglichkeit. So sortieren wir
Jeder Abschnitt mit Quellen und Datum der Quelle.
Ein herkömmlicher Nagellack besteht vor allem aus einem Filmbildner, der in Lösungsmitteln gelöst ist. Typisch ist Nitrocellulose, gelöst in Ethyl- oder Butylacetat, beschreibt das CVUA Karlsruhe. Die EU-Datenbank CosIng führt Nitrocellulose als filmbildenden Stoff und Ethyl Acetate als Lösungsmittel. Beim Trocknen verdunsten die Lösungsmittel, der Film bleibt auf dem Nagel.
Damit der Lack nicht spröde wird und abplatzt, enthält er Weichmacher. CosIng nennt diese Funktion unter anderem für Kampfer (Camphor), Triphenylphosphat (Triphenyl Phosphate) und Dibutylphthalat (Dibutyl Phthalate). Dazu kommen Harze wie Tosylamid/Formaldehyd-Harz, das CosIng als filmbildend führt, sowie Farbpigmente. Manche Lacke enthalten außerdem UV-Absorber wie Benzophenone-1, die die Farbe vor Licht schützen sollen.
Kindernagellacke sind laut CVUA Karlsruhe häufig wasserbasiert. Sie lösen sich dadurch leichter in Speichel und müssen konserviert werden. Es gibt aber auch Kinderlacke, die wie Lacke für Erwachsene auf Lösungsmitteln und Nitrocellulose beruhen. Welche Variante du vor dir hast, zeigt die Zutatenliste. Sie nennt die Bestandteile nach der Kosmetikverordnung in absteigender Reihenfolge ihres Gewichts: Steht Aqua am Anfang, ist Wasser der Hauptbestandteil.
Formaldehyd war früher in Nagelhärtern bis 5 Prozent zugelassen. Nach der Verordnung (EU) Nr. 605/2014 wurde der Stoff als CMR-Stoff der Kategorie 1B eingestuft. Der SCCS hielt Nagelhärter mit bis zu etwa 2,2 Prozent freiem Formaldehyd 2014 zwar für sicher. Weil aber nicht nachgewiesen war, dass es keine geeigneten Ersatzstoffe gibt, hat die EU Formaldehyd mit der Verordnung (EU) 2019/831 in die Liste der verbotenen Stoffe übernommen. Dort steht er heute unter Anhang II Nr. 1577.
Davon zu unterscheiden ist Tosylamid/Formaldehyd-Harz, in der Zutatenliste Tosylamide/Formaldehyde Resin. Es ist ein Harz, das CosIng als filmbildend und weichmachend führt. In den Anhängen der Kosmetikverordnung ist es nicht beschränkt. Die dermatologische Fachliteratur beschreibt es als altbekanntes Kontaktallergen in Nagellack. Eine Übersichtsarbeit von 2025 nennt es als lange Zeit wichtigsten Auslöser solcher Allergien bei herkömmlichem Nagellack.
Für Werbeaussagen gilt: Der EU-Leitfaden zu Werbeaussagen hält „frei von Formaldehyd“ für unzulässig, wenn das Produkt einen Stoff enthält, der Formaldehyd abspaltet. Enthält ein Produkt Formaldehydabspalter aus Anhang V und werden dabei mehr als 0,001 Prozent Formaldehyd frei, muss es den Hinweis „spaltet Formaldehyd ab“ tragen.
Toluol ist ein Lösungsmittel. Nach Anhang III Nr. 185 der Kosmetikverordnung darf es nur in Nagelmitteln verwendet werden, und zwar bis 25 Prozent. Die Packung muss dann den Hinweis „Außer Reichweite von Kindern aufbewahren. Nur zur Benutzung durch Erwachsene.“ tragen. Ein Nagellack mit Toluol ist damit kein Produkt für Kinder.
Dibutylphthalat, abgekürzt DBP, ist ein Phthalat-Weichmacher. Er steht in Anhang II Nr. 675 und ist damit in kosmetischen Mitteln verboten. Ein Nagellack aus dem regulären EU-Handel darf DBP also nicht enthalten.
Kampfer, in der Zutatenliste Camphor, ist erlaubt. CosIng führt ihn unter anderem als Weichmacher und Duftstoff. Seit der Verordnung (EU) 2023/1545 zählt er zu den Duftstoff-Allergenen in Anhang III (Nr. 331). Wird er als Teil eines Duftstoffgemischs eingesetzt, muss er deshalb einzeln genannt werden, sobald er 0,001 Prozent in Mitteln überschreitet, die auf der Haut oder in den Haaren verbleiben.
Ob ein Lack Toluol oder Kampfer enthält, zeigt die Zutatenliste. In den Zutatenlisten der Nagellacke unserer Rangliste kommen Toluol, Formaldehyd, Tosylamid/Formaldehyd-Harz, DBP, TPHP und Kampfer nicht vor.
Triphenylphosphat, abgekürzt TPHP, wird in kosmetischen Mitteln als Weichmacher für synthetische Polymere verwendet. Bisher war der Stoff in der Kosmetikverordnung nicht geregelt. Wegen Bedenken zu möglichen endokrinschädigenden Eigenschaften forderte die EU-Kommission 2019 und 2021 Daten an und ließ den Stoff vom SCCS bewerten.
Der SCCS kam in seiner Stellungnahme vom 25.07.2024 zu keiner Schlussfolgerung zur Sicherheit von TPHP. Die Daten der Industrie reichten nicht aus, um den Stoff vollständig zu bewerten und eine mögliche Genotoxizität, also eine Schädigung des Erbguts, auszuschließen. Die Kommission sieht darin ein potenzielles Risiko und hat TPHP mit der Verordnung (EU) 2026/909 in Anhang II aufgenommen, die Liste der verbotenen Stoffe.
Es gelten zwei Fristen: Ab dem 01.01.2027 dürfen kosmetische Mittel mit TPHP in der EU nicht mehr neu in Verkehr gebracht werden. Ab dem 01.07.2028 dürfen sie auch nicht mehr angeboten werden. Bis dahin kann ältere Ware noch im Handel sein. Ob ein Lack TPHP enthält, erkennst du an „Triphenyl Phosphate“ in der Zutatenliste.
Benzophenon-1, in der Zutatenliste Benzophenone-1, ist ein UV-Absorber. CosIng führt ihn als Lichtschutzstabilisator: Er soll das Produkt selbst vor Licht schützen, nicht die Haut. Im Dossier, das der SCCS bewertet hat, ist Nagellack ausdrücklich als vorgesehene Anwendung genannt.
Der SCCS hat 2025 geprüft, ob Benzophenon-1 bis zu einer Konzentration von 2 Prozent sicher ist. Sein Ergebnis: nicht sicher. Die vorliegenden Daten weisen auf ein genotoxisches Potenzial hin. Außerdem ist der Stoff nach Einschätzung des SCCS endokrin aktiv, mit deutlicher östrogenartiger und schwacher antiandrogener Wirkung in Labor- und Tierstudien.
In der Kosmetikverordnung ist Benzophenon-1 noch nicht geregelt (konsolidierte Fassung vom 18.05.2026). Die EU hat am 08.07.2026 bei der Welthandelsorganisation den Entwurf einer Verordnung notifiziert, die Benzophenon-1 verbieten soll. Bis das Verbot beschlossen ist und gilt, darf der Stoff weiter verwendet werden. Wer ihn meiden möchte, sucht in der Zutatenliste nach Benzophenone-1.
Mit Angaben wie „3-free“, „5-free“ oder „10-free“ werben Hersteller damit, dass ein Lack bestimmte Stoffe nicht enthält. Eine amtliche Definition dafür gibt es nicht. Welche Stoffe hinter der Zahl stehen, legt jeder Hersteller selbst fest. Zwei Lacke mit derselben Zahl können also auf unterschiedliche Stoffe verzichten.
Für „frei von“-Angaben gibt es einen Leitfaden der Arbeitsgruppe Kosmetische Mittel bei der EU-Kommission. Er ist nicht rechtsverbindlich, im Einzelfall entscheiden Behörden und Gerichte. Danach sollen „frei von“-Angaben nicht für Stoffe gemacht werden, die in Kosmetik verboten sind. Für Nagellack betrifft das Formaldehyd und DBP, ab 2027 auch TPHP. Ein Hinweis auf deren Fehlen sagt also nur, dass der Lack die gesetzlichen Vorgaben einhält.
Der Leitfaden nennt weitere Grenzen: Eine „frei von“-Angabe darf keine Eigenschaften versprechen, die sich nicht garantieren lassen, etwa „frei von allergieauslösenden Stoffen“. Erlaubt sein sollen Angaben, die einer bestimmten Gruppe eine informierte Wahl ermöglichen. Als Beispiel nennt der Leitfaden „frei von Aceton“ bei Nagellack für Menschen, die den Geruch meiden möchten.
Für deine Auswahl bedeutet das: Die Zahl auf dem Fläschchen ersetzt nicht den Blick in die Zutatenliste. Dort findest du erlaubte, aber diskutierte Stoffe wie Toluene, Camphor, Tosylamide/Formaldehyde Resin, Triphenyl Phosphate oder Benzophenone-1 unter ihrem INCI-Namen.
Nitrosamine sind keine Zutat, sondern eine Verunreinigung. Laut CVUA Karlsruhe bilden sie sich im Nagellack aus sekundären Aminen, die als Verunreinigung enthalten sind, und Nitrit aus der Nitrocellulose. Die meisten Nitrosamine haben sich im Tierversuch als erbgutverändernd erwiesen. In kosmetischen Mitteln sind sie deshalb verboten; erlaubt sind nur technisch unvermeidbare Spuren, solange das Produkt sicher ist.
Das CVUA Karlsruhe hat 2016 und 2017 insgesamt 194 Nagellacke auf das Nitrosamin NDELA untersucht. 2017 wurden 55 Proben zusätzlich auf drei weitere Nitrosamine geprüft; nur 10 davon lagen bei allen vier unter der Bestimmungsgrenze. Bei den gefundenen Gehalten sah das Amt kein Risiko für die menschliche Gesundheit. Bei auffälligen Werten mussten die Hersteller die Ursache prüfen und beheben.
Weil Nitrosamine nicht deklariert werden, kannst du sie über die Zutatenliste nicht erkennen. Hinweise darauf geben nur Laboruntersuchungen von Behörden oder unabhängigen Prüfern.
Rechtlich gibt es keine eigene Kategorie Kinderkosmetik: Für Kindernagellack gelten dieselben Regeln wie für Erwachsene. Das CVUA Karlsruhe weist aber darauf hin, dass Kinder die Lacke oft auch auf die Haut malen und die Nägel in den Mund nehmen. Lösliche Bestandteile können so in den Körper gelangen. Das muss der Hersteller bei der Sicherheitsbewertung berücksichtigen.
2024 hat das CVUA Karlsruhe 25 Kinderkosmetikprodukte mit zusammen 75 Kindernagellacken untersucht, 22 der Produkte waren laut Kennzeichnung in China hergestellt. 17 der 25 Produkte waren zu beanstanden, 33 der 75 Lacke waren nicht verkehrsfähig. Hauptgrund waren nicht gekennzeichnete Farbstoffe. Gefunden wurden außerdem in Kosmetik nicht zulässige Farbstoffe, in sieben Produkten der nicht zugelassene Konservierungsstoff Benzisothiazolinon, in fünf Produkten das verbotene Lösungsmittel 1-Methyl-2-pyrrolidon und in zwei Produkten Nitrosamine. Eine Gefahr für die Kinder bestand laut CVUA trotz der Gehalte an 1-Methyl-2-pyrrolidon nicht.
Das CVUA rät, Kinderprodukte mit weniger Spielzeugcharakter zu wählen, die von bekannten Kosmetikherstellern stammen. Die Verbraucherzentrale NRW empfiehlt, kleinere Kinder beim Schminken und Lackieren zu beaufsichtigen. Weil fehlende Angaben der häufigste Beanstandungsgrund waren, lohnt sich der Blick auf eine vollständige Zutatenliste. Lacke mit Toluol tragen den Pflichthinweis „Nur zur Benutzung durch Erwachsene“ und sind für Kinder nicht vorgesehen.
Als altbekanntes Kontaktallergen in Nagellack beschreibt die dermatologische Fachliteratur Tosylamid/Formaldehyd-Harz. Eine Übersichtsarbeit von 2025 nennt es als lange Zeit wichtigsten Auslöser solcher Allergien bei herkömmlichem Nagellack. In der Kosmetikverordnung ist das Harz nicht beschränkt.
Ein weiteres bekanntes Kontaktallergen ist Kolophonium, in der Zutatenliste Colophonium. Eine Meta-Analyse von 73 Studien mit fast 460.000 Patientinnen und Patienten mit Hautekzemen ergab eine Kontaktallergie-Häufigkeit von 3,54 Prozent. Kolophonium ist in der Kosmetikverordnung nicht beschränkt.
Auch Kampfer gehört seit der Verordnung (EU) 2023/1545 zu den Duftstoff-Allergenen in Anhang III der Kosmetikverordnung. Wenn du weißt, worauf du reagierst, suchst du den Stoff mit seinem INCI-Namen in der Zutatenliste. Bei unklaren Hautreaktionen ist eine hautärztliche Praxis die richtige Anlaufstelle.
Ausführliche Antworten mit Quellen.
Ein bestes Produkt für alle gibt es nicht; Wirkung, Verträglichkeit, Qualität und Preis bewerten wir nicht. Unser Score beantwortet nur eine Frage: Welche Stoffe stehen laut Zutatenliste drin, und wie ordnen öffentliche Quellen diese Stoffe ein?
Von 35 Nagellacke haben zwei den höchsten Score (78 von 100). Die Top 3 nach Score sind benecos Vegan Nail Polish cherry red 5 ml (78), gitti Nagellack Plant Based 147 Real Red 15 ml (78) und Catrice Gel Affair Nagellack 001 Ibiza Feeling 10,5 ml (74).
Quelle: eigene Einordnung nach Formel 2.2
Sortiert wird nur nach Score. Bei gleichem Score steht das Produkt mit mehr geprüften Kriterien vorn, danach entscheidet der Name (alphabetisch). Grundlage ist die Zutatenliste des Herstellers mit Quelle. Eine Vorauswahl von Hand oder einen Vorrang für einzelne Stoffe gibt es nicht.
Die Top 3 sind die ersten drei der Rangliste, ohne Produkte mit Ausschlussgrund (hier: angaben nicht an der Packung oder beim Hersteller bestätigt). Diese stehen mit Score und Grund in der Liste. Affiliate-Provisionen haben auf Reihenfolge und Top 3 keinen Einfluss, und kein Hersteller kann eine Platzierung kaufen.
Quelle: Methodik, So sortieren wir
Nein. Formaldehyd steht seit der Verordnung (EU) 2019/831 auf der Liste der in Kosmetik verbotenen Stoffe (Anhang II Nr. 1577). Vorher war er in Nagelhärtern bis 5 Prozent zugelassen. Tosylamid/Formaldehyd-Harz ist ein anderer Stoff und weiterhin erlaubt.
Der Hersteller gibt an, dass zehn bestimmte Stoffe fehlen. Welche das sind, legt er selbst fest; eine amtliche Definition gibt es nicht. Nach dem EU-Leitfaden zu Werbeaussagen sollen „frei von“-Angaben nicht für Stoffe gemacht werden, die ohnehin verboten sind, etwa Formaldehyd oder DBP.
Nach der Verordnung (EU) 2026/909 dürfen kosmetische Mittel mit Triphenylphosphat ab dem 01.01.2027 nicht mehr neu in Verkehr gebracht und ab dem 01.07.2028 nicht mehr angeboten werden. Grund ist, dass der SCCS eine mögliche Genotoxizität nicht ausschließen konnte.
Ja, aber nur in Nagelmitteln und höchstens 25 Prozent. Die Packung muss dann den Hinweis „Außer Reichweite von Kindern aufbewahren. Nur zur Benutzung durch Erwachsene.“ tragen (VO 1223/2009 Anhang III Nr. 185).
Nicht automatisch. Wasserbasierte Lacke müssen laut CVUA Karlsruhe konserviert werden. Bei einer Untersuchung von 75 Kindernagellacken fand das Amt 2024 unter anderem nicht zugelassene Konservierungs- und Farbstoffe. Die Zutatenliste zeigt dir, welche Konservierungsstoffe enthalten sind.
Benzophenone-1 ist ein UV-Absorber, der die Farbe des Lacks vor Licht schützen soll. Der SCCS hält ihn in Kosmetik bis 2 Prozent für nicht sicher, wegen eines genotoxischen Potenzials und östrogenartiger Wirkung. Ein Verbot hat die EU im Juli 2026 als Entwurf notifiziert.
Nein. Nitrosamine sind Verunreinigungen, die sich im Lack bilden können, und werden nicht deklariert. Das CVUA Karlsruhe fand sie in vielen Nagellacken, sah bei den gemessenen Gehalten aber kein Risiko für die menschliche Gesundheit.
Als bedenklich (Stufe 2) führen wir Stoffe, bei denen eine Behörde oder ein Fachausschuss ein Risiko sieht und keine sichere Höchstmenge nennt oder ein Beschränkungsverfahren läuft; ein Warnhinweis oder eine Höchstmenge allein ergibt Stufe 1; jede Einstufung steht mit Quelle im Stoff-Lexikon. Stufe 3 (Schadstoff im engeren Sinn) kommt in keinem der 35 Produkte vor.
In dieser Rangliste: Benzophenon-1 in 4 und Octocrylen in 2 von 35 Produkten. Ohne einen Stoff der Stufe 2 oder 3 kommen 29 aus. Die Stufe beschreibt den Stoff, nicht die Menge im Produkt.
Quelle: Stoff-Lexikon
Der Score ordnet die deklarierten Angaben nach unserer offenen Methodik ein. Gewichtet werden Inhaltsstoffe (75 Prozent), Umwelt: Kunststoffpolymere (10 Prozent), Bio- oder Naturkosmetik-Siegel (5 Prozent) und Rückrufe und Behördenwarnungen (10 Prozent); ein Siegel zählt nur mit Beleg in der Datenbank des Siegelgebers. Je höher der Score, desto weniger auffällige Stoffe.
Der Score ist kein Testurteil und keine Sicherheitsbewertung. In dieser Rangliste reichen die Scores von 14 bis 78, der Median liegt bei 59. Maßgeblich ist immer die Angabe auf der Verpackung.
Einen festen Rhythmus versprechen wir nicht. Wann wir die Daten zuletzt geprüft haben, steht unten auf jeder Seite. Ändert ein Hersteller seine Rezeptur und erfahren wir davon, kann sich die Einordnung nach derselben Formel ändern.
Fällt dir eine Abweichung zwischen Packung und unserer Angabe auf, melde sie uns gern; einen Anspruch auf Prüfung oder Antwort gibt es nicht. Hersteller können Belege schicken und eine kurze, sachliche Stellungnahme einreichen. Maßgeblich ist immer die Angabe auf der Verpackung.
Zutatenliste je Produkt laut Hersteller und Handel, jede Stoffeinstufung mit Quelle im Stoff-Lexikon.
Hersteller ändern Rezepturen. Unsere Angaben stammen aus der hinterlegten Zutatenliste; maßgeblich ist, was auf deiner Packung steht. Abweichung gefunden? Melde sie uns.
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Steht „Anzeige · Erfahrungsbericht“ an einem Produkt, hat der Hersteller das Produkt gestellt oder eine Aufwandspauschale gezahlt. Erfahrungsberichte zählen weder in Score noch Reihenfolge.
Lege bis zu vier Nagellacke in den Vergleich, prüf dein eigenes Produkt oder schau dir die passenden Listen an.