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Stoff im Porträt
Hier siehst du, wie Behörden und Fachgremien den Stoff einordnen, in welchen bewerteten Produkten er steckt und welche ohne ihn auskommen. Jede Einstufung mit Quelle.
Gänseblümchenblütenextrakt (INCI: BELLIS PERENNIS FLOWER EXTRACT) stufen wir als ohne Befund ein (Stufe 0 von 3). Er steckt in 1 von 33 Produkten im Bereich Babyöl, 1 von 35 Produkten im Bereich Gesichtsserum, 1 von 32 Produkten im Bereich Babycreme und 1 von 54 Produkten im Bereich Shampoo.
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Die Stufe folgt aus Bewertungen von Behörden und Fachgremien, jede mit Quelle. Sie beschreibt den Stoff, nicht die Menge in einem Produkt.
Im Score kein Abzug
Gänseblümchenblütenextrakt
In den ausgewerteten Bewertungen von EU, SCCS, EFSA oder BfR steht kein Anlass für einen Abzug; das ist keine Sicherheitsgarantie.
Im Score minus 5 Punkte
Es gibt eine Diskussion, eine Höchstmenge, einen Warnhinweis oder ein bekanntes Allergiepotenzial, aber keine Einstufung als bedenklich.
Im Score minus 15 Punkte
Eine Behörde oder ein Fachausschuss sieht ein Risiko, nennt keine sichere Höchstmenge, oder ein Beschränkungsverfahren läuft.
Im Score minus 40 Punkte
Der Stoff ist in der Produktart verboten oder nach EU-Chemikalienrecht als Schadstoff eingestuft.
Steht ein Stoff unter den ersten fünf Zutaten, zählt sein Abzug 1,5-fach. Die Abzüge gelten im Teilscore Inhaltsstoffe, der bei 100 Punkten startet.
Extrakt aus den Blüten des Gänseblümchens, laut CosIng ein Hautpflegemittel. CosIng verzeichnet keinen Eintrag in den Anhängen der VO (EG) 1223/2009 und keine SCCS-Stellungnahme. Das Gänseblümchen gehört zu den Korbblütlern; Menschen mit Korbblütler-Allergie können darauf reagieren, eine behördliche Bewertung für Kosmetik gibt es nicht.
BELLIS PERENNIS FLOWER EXTRACT | INCI-Name auf Kosmetik |
|---|---|
84776-11-4 | CAS-Nummer (Chemikalienregister) |
Bellis Perennis (Daisy) Flower Extract | weitere Bezeichnung |
Eigene Zählung aus 154 bewerteten Produkten der betroffenen Bereiche. Spaltenköpfe sortieren.
| Bereich | Produkte | mit | ohne | Stufe hier |
|---|---|---|---|---|
| Shampoo | 54 | 1 | 53 | 0 |
| Gesichtsserum | 35 | 1 | 34 | 0 |
| Babyöl | 33 | 1 | 32 | 0 |
| Babycreme | 32 | 1 | 31 | 0 |
| Produkt | Bereich | Score |
|---|---|---|
| lavera Baby & Kind Waschlotion & Shampoo 200 ml | Shampoo | 95 |
| Dr. Hauschka Hydrating Serum Plus (Feuchtigkeitsserum) 30 ml | Gesichtsserum | 87 |
| babylove Mandelöl sensitive 250 ml | Babyöl | 95 |
| lavera Baby & Kind Pflegecreme 75 ml | Babycreme | 96 |
Gänseblümchenblütenextrakt (INCI: BELLIS PERENNIS FLOWER EXTRACT) stufen wir als ohne Befund ein (Stufe 0 von 3). Er steckt in 1 von 33 Produkten im Bereich Babyöl, 1 von 35 Produkten im Bereich Gesichtsserum, 1 von 32 Produkten im Bereich Babycreme und 1 von 54 Produkten im Bereich Shampoo.
Extrakt aus den Blüten des Gänseblümchens, laut CosIng ein Hautpflegemittel. CosIng verzeichnet keinen Eintrag in den Anhängen der VO (EG) 1223/2009 und keine SCCS-Stellungnahme. Das Gänseblümchen gehört zu den Korbblütlern; Menschen mit Korbblütler-Allergie können darauf reagieren, eine behördliche Bewertung für Kosmetik gibt es nicht.
Die Stufe beschreibt die Quellenlage zum Stoff, nicht die Menge in einem bestimmten Produkt und nicht seine Wirkung auf dich. Sie ist keine Diagnose und kein Sicherheitsurteil.
Quelle: CosIng, 10.10.2026; Studie, 23.02.2025
Auf der Zutatenliste steht Gänseblümchenblütenextrakt als „BELLIS PERENNIS FLOWER EXTRACT“ und „Bellis Perennis (Daisy) Flower Extract“. Bei Kosmetik gilt der INCI-Name, bei Lebensmitteln die Bezeichnung oder E-Nummer.
Maßgeblich ist immer die Zutatenliste auf deiner Packung. Hersteller ändern Rezepturen, und manche Produkte gibt es in mehreren Varianten.
Stufe 0 · ohne Befund: In den ausgewerteten Bewertungen von EU, SCCS, EFSA oder BfR steht kein Anlass für einen Abzug; das ist keine Sicherheitsgarantie.
Im Score: kein Abzug. Alle vier Stufen erklärt das Stoff-Lexikon.
Quelle: Methodik, Formel 2.2
Maßgeblich ist immer die Zutatenliste auf deiner Packung. Hersteller ändern Rezepturen, und manche Produkte gibt es in mehreren Varianten.
Wenn du eine Abweichung findest, schick uns ein Foto der Zutatenliste. Hinweise sind willkommen. Ob und wann wir einen Eintrag ändern, entscheiden wir nach eigener Einschätzung; einen Anspruch auf Prüfung oder Antwort gibt es nicht.
Eine Einstufung kann sich ändern, wenn eine neue Behördenbewertung erscheint, ein Verfahren abgeschlossen wird oder uns jemand eine Quelle meldet. Ein festes Intervall versprechen wir nicht.
Ändert sich eine Einstufung, ändern sich auch die Scores aller Produkte, die den Stoff enthalten. Das Datum der letzten Datenprüfung steht unten auf jeder Seite.
Finde ein Produkt ohne Gänseblümchenblütenextrakt in deinem Bereich, schlag weitere Stoffe nach oder vergleiche zwei Produkte direkt.