SymbolbildDesinfektionsmittel
5 von 19 mit Didecyldimethylammoniumchlorid
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Stoff im Porträt
Hier siehst du, wie Behörden und Fachgremien den Stoff einordnen, in welchen bewerteten Produkten er steckt und welche ohne ihn auskommen. Jede Einstufung mit Quelle.
Didecyldimethylammoniumchlorid (DDAC) (INCI: DIDECYLDIMONIUM CHLORIDE) stufen wir als umstritten ein (Stufe 1 von 3). Er steckt in 5 von 19 bewerteten Produkten.
Symbolbild5 von 19 mit Didecyldimethylammoniumchlorid
Je Bereich die Produkte ohne den Stoff, in der Reihenfolge der Rangliste. Sortiert wird nur nach Score. Bei gleichem Score steht das Produkt mit mehr geprüften Kriterien vorn, danach entscheidet der Name (alphabetisch). Die Reihenfolge ist keine Kaufempfehlung.
14 von 19 ohneSymbolbildDie Stufe folgt aus Bewertungen von Behörden und Fachgremien, jede mit Quelle. Sie beschreibt den Stoff, nicht die Menge in einem Produkt.
Im Score kein Abzug
In den ausgewerteten Bewertungen von EU, SCCS, EFSA oder BfR steht kein Anlass für einen Abzug; das ist keine Sicherheitsgarantie.
Im Score minus 5 Punkte
Didecyldimethylammoniumchlorid
Es gibt eine Diskussion, eine Höchstmenge, einen Warnhinweis oder ein bekanntes Allergiepotenzial, aber keine Einstufung als bedenklich.
Im Score minus 15 Punkte
Eine Behörde oder ein Fachausschuss sieht ein Risiko, nennt keine sichere Höchstmenge, oder ein Beschränkungsverfahren läuft.
Im Score minus 40 Punkte
Der Stoff ist in der Produktart verboten oder nach EU-Chemikalienrecht als Schadstoff eingestuft.
Steht ein Stoff unter den ersten fünf Zutaten, zählt sein Abzug 1,5-fach. Die Abzüge gelten im Teilscore Inhaltsstoffe, der bei 100 Punkten startet.
Didecyldimethylammoniumchlorid ist eine quartäre Ammoniumverbindung (kationisches Tensid), die laut BfR in Desinfektions- und Reinigungsmitteln eingesetzt wird und sowohl Biozid- als auch Pflanzenschutzmittelwirkstoff ist; in Kosmetik führt CosIng den Stoff als Antistatikum und Tensid. Das BfR hat 2012 bewertet, dass bei Kontrollen der Lebensmittelüberwachung wiederholt DDAC-Rückstände oberhalb des damals geltenden Höchstgehalts gemessen wurden, unter anderem in Milch und Speiseeis, möglicherweise aus der Desinfektion von Geräten (Stellungnahme Nr. 027/2012); ein Risiko für Verbraucher sah es bei den gemessenen Mengen nicht. Nach der CLP-Verordnung ist DDAC harmonisiert als gesundheitsschädlich beim Verschlucken und hautätzend eingestuft. Weil das BfR kein Verbraucherrisiko sah, führen wir den Stoff mit Stufe 1.
Zulassung: Biozid-Wirkstoff (u. a. Desinfektionsmittel); Genehmigungsstand nach VO (EU) 528/2012 nicht selbst geprüft.
DIDECYLDIMONIUM CHLORIDE | INCI-Name auf Kosmetik |
|---|---|
7173-51-5 | CAS-Nummer (Chemikalienregister) |
Didecyldimethylammoniumchlorid | weitere Bezeichnung |
Didecyldimethyylammoniumchlorid | weitere Bezeichnung |
DDAC | weitere Bezeichnung |
DDAC (C8-10) | weitere Bezeichnung |
Didecyldimethylammonium chloride | weitere Bezeichnung |
Didecyldimethylammonium chloride (DDAC (C8-10)) | weitere Bezeichnung |
Eigene Zählung aus 19 bewerteten Produkten der betroffenen Bereiche. Spaltenköpfe sortieren.
| Bereich | Produkte | mit | ohne | Stufe hier |
|---|---|---|---|---|
| Desinfektionsmittel | 19 | 5 | 14 | 1 |
| Produkt | Bereich | Score |
|---|---|---|
| Denkmit Hygiene-Spüler Wäschedesinfektion ohne Farb- & Duftstoffe 1,5 l | Desinfektionsmittel | 78 |
| Impresan Hygiene-Spüler sensitiv ohne Duft- & Farbstoffe 1,5 l | Desinfektionsmittel | 78 |
| Denkmit Hygiene-Spüler Wäschedesinfektion 1,5 l | Desinfektionsmittel | 73 |
| Impresan Hygiene-Spüler Universal 1,5 l | Desinfektionsmittel | 73 |
| Blink Hygiene Allzweckreiniger 1,5 l | Desinfektionsmittel | 65 |
Andere Stoffe der Stufen 1 bis 3 aus demselben Bereich, jeweils mit Einstufung und Quelle auf der eigenen Seite.
Didecyldimethylammoniumchlorid (DDAC) (INCI: DIDECYLDIMONIUM CHLORIDE) stufen wir als umstritten ein (Stufe 1 von 3). Er steckt in 5 von 19 bewerteten Produkten.
Didecyldimethylammoniumchlorid ist eine quartäre Ammoniumverbindung (kationisches Tensid), die laut BfR in Desinfektions- und Reinigungsmitteln eingesetzt wird und sowohl Biozid- als auch Pflanzenschutzmittelwirkstoff ist; in Kosmetik führt CosIng den Stoff als Antistatikum und Tensid. Das BfR hat 2012 bewertet, dass bei Kontrollen der Lebensmittelüberwachung wiederholt DDAC-Rückstände oberhalb des damals geltenden Höchstgehalts gemessen wurden, unter anderem in Milch und Speiseeis, möglicherweise aus der Desinfektion von Geräten (Stellungnahme Nr. 027/2012); ein Risiko für Verbraucher sah es bei den gemessenen Mengen nicht. Nach der CLP-Verordnung ist DDAC harmonisiert als gesundheitsschädlich beim Verschlucken und hautätzend eingestuft. Weil das BfR kein Verbraucherrisiko sah, führen wir den Stoff mit Stufe 1.
Die Stufe beschreibt die Quellenlage zum Stoff, nicht die Menge in einem bestimmten Produkt und nicht seine Wirkung auf dich. Sie ist keine Diagnose und kein Sicherheitsurteil.
Quelle: CosIng, 13.10.2026; BfR, 21.01.2013; EU, 01.07.2026
Biozid-Wirkstoff (u. a. Desinfektionsmittel); Genehmigungsstand nach VO (EU) 528/2012 nicht selbst geprüft.
Zugelassen heißt nicht automatisch ohne Bedenken: Viele Stoffe dürfen nur mit Höchstmengen oder Warnhinweisen verwendet werden. Umgekehrt ist ein umstrittener Stoff nicht verboten.
Auf der Zutatenliste steht Didecyldimethylammoniumchlorid als „DIDECYLDIMONIUM CHLORIDE“, „Didecyldimethylammoniumchlorid“, „Didecyldimethyylammoniumchlorid“ und „DDAC“. Bei Kosmetik gilt der INCI-Name, bei Lebensmitteln die Bezeichnung oder E-Nummer.
Maßgeblich ist immer die Zutatenliste auf deiner Packung. Hersteller ändern Rezepturen, und manche Produkte gibt es in mehreren Varianten.
Stufe 1 · umstritten: Es gibt eine Diskussion, eine Höchstmenge, einen Warnhinweis oder ein bekanntes Allergiepotenzial, aber keine Einstufung als bedenklich.
Im Score: minus 5 Punkte. Steht ein Stoff unter den ersten fünf Zutaten, zählt sein Abzug 1,5-fach. Alle vier Stufen erklärt das Stoff-Lexikon.
Quelle: Methodik, Formel 2.2
Nein. „Ohne Didecyldimethylammoniumchlorid“ heißt nur, dass der Stoff nicht auf der Zutatenliste steht. Über Wirkung, Verträglichkeit oder Qualität sagt das nichts.
Die Reihenfolge in den Listen folgt dem Score nach unserer offenen Formel. Er ordnet alle deklarierten Inhaltsstoffe ein, dazu Siegel und Rückrufe. Ein Produkt ohne diesen Stoff kann andere Stoffe enthalten, die wir als umstritten oder bedenklich einstufen.
Maßgeblich ist immer die Zutatenliste auf deiner Packung. Hersteller ändern Rezepturen, und manche Produkte gibt es in mehreren Varianten.
Wenn du eine Abweichung findest, schick uns ein Foto der Zutatenliste. Hinweise sind willkommen. Ob und wann wir einen Eintrag ändern, entscheiden wir nach eigener Einschätzung; einen Anspruch auf Prüfung oder Antwort gibt es nicht.
Eine Einstufung kann sich ändern, wenn eine neue Behördenbewertung erscheint, ein Verfahren abgeschlossen wird oder uns jemand eine Quelle meldet. Ein festes Intervall versprechen wir nicht.
Ändert sich eine Einstufung, ändern sich auch die Scores aller Produkte, die den Stoff enthalten. Das Datum der letzten Datenprüfung steht unten auf jeder Seite.
Finde ein Produkt ohne Didecyldimethylammoniumchlorid in deinem Bereich, schlag weitere Stoffe nach oder vergleiche zwei Produkte direkt.