SymbolbildSchneckenkorn
11 von 15 mit Eisen-phosphat
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Stoff im Porträt
Hier siehst du, wie Behörden und Fachgremien den Stoff einordnen, in welchen bewerteten Produkten er steckt und welche ohne ihn auskommen. Jede Einstufung mit Quelle.
Eisen(III)-phosphat (Eisen-III-phosphat) (INCI: FERRIC PHOSPHATE) stufen wir als ohne Befund ein (Stufe 0 von 3). Er steckt in 11 von 15 bewerteten Produkten.
Symbolbild11 von 15 mit Eisen-phosphat
Die Stufe folgt aus Bewertungen von Behörden und Fachgremien, jede mit Quelle. Sie beschreibt den Stoff, nicht die Menge in einem Produkt.
Im Score kein Abzug
Eisen-phosphat
In den ausgewerteten Bewertungen von EU, SCCS, EFSA oder BfR steht kein Anlass für einen Abzug; das ist keine Sicherheitsgarantie.
Im Score minus 5 Punkte
Es gibt eine Diskussion, eine Höchstmenge, einen Warnhinweis oder ein bekanntes Allergiepotenzial, aber keine Einstufung als bedenklich.
Im Score minus 15 Punkte
Eine Behörde oder ein Fachausschuss sieht ein Risiko, nennt keine sichere Höchstmenge, oder ein Beschränkungsverfahren läuft.
Im Score minus 40 Punkte
Der Stoff ist in der Produktart verboten oder nach EU-Chemikalienrecht als Schadstoff eingestuft.
Steht ein Stoff unter den ersten fünf Zutaten, zählt sein Abzug 1,5-fach. Die Abzüge gelten im Teilscore Inhaltsstoffe, der bei 100 Punkten startet.
Mineralische Eisenverbindung als Fraßköder: Schnecken stellen nach der Aufnahme das Fressen ein und ziehen sich zurück. In der EU als Pflanzenschutz-Wirkstoff mit geringem Risiko genehmigt bis 31.12.2030 (Durchführungsverordnung (EU) 2015/1166); laut Erwägungsgrund 8 dürfte die zusätzliche Exposition von Mensch, Tier und Umwelt im Vergleich zur natürlichen Exposition vernachlässigbar sein. Kein Substitutionskandidat, in der EU-Pestiziddatenbank keine harmonisierte Gefahreneinstufung. Mittel mit diesem Wirkstoff stehen auf der BVL-Liste der im ökologischen Landbau einsetzbaren Pflanzenschutzmittel (Stand Juli 2026).
Zulassung: In der EU als Pflanzenschutz-Wirkstoff mit geringem Risiko genehmigt bis 31.12.2030 (DVO (EU) 2015/1166).
FERRIC PHOSPHATE | INCI-Name auf Kosmetik |
|---|---|
10045-86-0 | CAS-Nummer (Chemikalienregister) |
Eisen-III-phosphat | weitere Bezeichnung |
Eisen(III)-phosphat | weitere Bezeichnung |
Eisen (III)-phosphat | weitere Bezeichnung |
Eisen-III-phosphat (Dihydrat) | weitere Bezeichnung |
Eisen-III-Phosphat Dihydrat | weitere Bezeichnung |
Eigene Zählung aus 15 bewerteten Produkten der betroffenen Bereiche. Spaltenköpfe sortieren.
| Bereich | Produkte | mit | ohne | Stufe hier |
|---|---|---|---|---|
| Schneckenkorn | 15 | 11 | 4 | 0 |
| Produkt | Bereich | Score |
|---|---|---|
| Agricon Bio Schneckenkorn 1 kg | Schneckenkorn | 100 |
| COMPO Schneckenkorn 1100 g | Schneckenkorn | 100 |
| Dehner Schneckenkorn 1,2 kg | Schneckenkorn | 100 |
| Neudorff Ferramol Schneckenkorn 1 kg | Schneckenkorn | 100 |
| Neudorff Ferramol Schneckenkorn compact 700 g | Schneckenkorn | 100 |
Eisen(III)-phosphat (Eisen-III-phosphat) (INCI: FERRIC PHOSPHATE) stufen wir als ohne Befund ein (Stufe 0 von 3). Er steckt in 11 von 15 bewerteten Produkten.
Mineralische Eisenverbindung als Fraßköder: Schnecken stellen nach der Aufnahme das Fressen ein und ziehen sich zurück. In der EU als Pflanzenschutz-Wirkstoff mit geringem Risiko genehmigt bis 31.12.2030 (Durchführungsverordnung (EU) 2015/1166); laut Erwägungsgrund 8 dürfte die zusätzliche Exposition von Mensch, Tier und Umwelt im Vergleich zur natürlichen Exposition vernachlässigbar sein. Kein Substitutionskandidat, in der EU-Pestiziddatenbank keine harmonisierte Gefahreneinstufung. Mittel mit diesem Wirkstoff stehen auf der BVL-Liste der im ökologischen Landbau einsetzbaren Pflanzenschutzmittel (Stand Juli 2026).
Die Stufe beschreibt die Quellenlage zum Stoff, nicht die Menge in einem bestimmten Produkt und nicht seine Wirkung auf dich. Sie ist keine Diagnose und kein Sicherheitsurteil.
Quelle: EU, 08.10.2026; EU, 08.10.2026; EU, 08.10.2026
In der EU als Pflanzenschutz-Wirkstoff mit geringem Risiko genehmigt bis 31.12.2030 (DVO (EU) 2015/1166).
Zugelassen heißt nicht automatisch ohne Bedenken: Viele Stoffe dürfen nur mit Höchstmengen oder Warnhinweisen verwendet werden. Umgekehrt ist ein umstrittener Stoff nicht verboten.
Auf der Zutatenliste steht Eisen-phosphat als „FERRIC PHOSPHATE“, „Eisen-III-phosphat“, „Eisen(III)-phosphat“ und „Eisen (III)-phosphat“. Bei Kosmetik gilt der INCI-Name, bei Lebensmitteln die Bezeichnung oder E-Nummer.
Maßgeblich ist immer die Zutatenliste auf deiner Packung. Hersteller ändern Rezepturen, und manche Produkte gibt es in mehreren Varianten.
Stufe 0 · ohne Befund: In den ausgewerteten Bewertungen von EU, SCCS, EFSA oder BfR steht kein Anlass für einen Abzug; das ist keine Sicherheitsgarantie.
Im Score: kein Abzug. Alle vier Stufen erklärt das Stoff-Lexikon.
Quelle: Methodik, Formel 2.2
Maßgeblich ist immer die Zutatenliste auf deiner Packung. Hersteller ändern Rezepturen, und manche Produkte gibt es in mehreren Varianten.
Wenn du eine Abweichung findest, schick uns ein Foto der Zutatenliste. Hinweise sind willkommen. Ob und wann wir einen Eintrag ändern, entscheiden wir nach eigener Einschätzung; einen Anspruch auf Prüfung oder Antwort gibt es nicht.
Eine Einstufung kann sich ändern, wenn eine neue Behördenbewertung erscheint, ein Verfahren abgeschlossen wird oder uns jemand eine Quelle meldet. Ein festes Intervall versprechen wir nicht.
Ändert sich eine Einstufung, ändern sich auch die Scores aller Produkte, die den Stoff enthalten. Das Datum der letzten Datenprüfung steht unten auf jeder Seite.
Finde ein Produkt ohne Eisen-phosphat in deinem Bereich, schlag weitere Stoffe nach oder vergleiche zwei Produkte direkt.