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4 von 34 mit Hexamethylindanopyran
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Stoff im Porträt
Hier siehst du, wie Behörden und Fachgremien den Stoff einordnen, in welchen bewerteten Produkten er steckt und welche ohne ihn auskommen. Jede Einstufung mit Quelle.
Hexamethylindanopyran (Galaxolid, HHCB) (INCI: HEXAMETHYLINDANOPYRAN) stufen wir als umstritten ein (Stufe 1 von 3). Er steckt in 0 von 28 Produkten im Bereich Allzweckreiniger, 1 von 40 Produkten im Bereich Deo, 1 von 32 Produkten im Bereich Körperpeeling, 4 von 34 Produkten im Bereich Haaröl, 3 von 32 Produkten im Bereich Selbstbräuner, 1 von 31 Produkten im Bereich Rasierschaum und Rasiergel, 3 von 33 Produkten im Bereich Haarspray, 3 von 48 Produkten im Bereich Make-up, 1 von 35 Produkten im Bereich Nagellackentferner, 1 von 35 Produkten im Bereich Spülung und Haarkur, 1 von 35 Produkten im Bereich Bodylotion, 1 von 54 Produkten im Bereich Shampoo, 0 von 31 Produkten im Bereich Weichspüler, 1 von 38 Produkten im Bereich Duschgel und 1 von 35 Produkten im Bereich Seife.
Symbolbild4 von 34 mit Hexamethylindanopyran
Symbolbild3 von 48 mit Hexamethylindanopyran
Symbolbild3 von 33 mit Hexamethylindanopyran
Symbolbild3 von 32 mit Hexamethylindanopyran
Symbolbild1 von 54 mit Hexamethylindanopyran
Symbolbild1 von 40 mit Hexamethylindanopyran
Symbolbild1 von 38 mit Hexamethylindanopyran
Symbolbild1 von 35 mit Hexamethylindanopyran
Je Bereich die Produkte ohne den Stoff, in der Reihenfolge der Rangliste. Sortiert wird nur nach Score. Bei gleichem Score steht das Produkt mit mehr geprüften Kriterien vorn, danach entscheidet der Name (alphabetisch). Die Reihenfolge ist keine Kaufempfehlung.
30 von 34 ohneSymbolbildDr. Scheller
Moroccanoil
45 von 48 ohneSymbolbild
1Symbolfoto
2Symbolfotoalverde NATURKOSMETIK
3Symbolfotoalverde NATURKOSMETIK
4Symbolfoto
30 von 33 ohneSymbolbildalverde NATURKOSMETIK
Schwarzkopf taft
29 von 32 ohneSymbolbild
1Symbolfoto
2Symbolfotomedipharma cosmetics
3SymbolfotoNø Cosmetics
4Symbolfoto
53 von 54 ohneSymbolbild
39 von 40 ohneSymbolbildi+m Naturkosmetik
Greendoor
Die Stufe folgt aus Bewertungen von Behörden und Fachgremien, jede mit Quelle. Sie beschreibt den Stoff, nicht die Menge in einem Produkt.
Im Score kein Abzug
In den ausgewerteten Bewertungen von EU, SCCS, EFSA oder BfR steht kein Anlass für einen Abzug; das ist keine Sicherheitsgarantie.
Im Score minus 5 Punkte
Hexamethylindanopyran
Es gibt eine Diskussion, eine Höchstmenge, einen Warnhinweis oder ein bekanntes Allergiepotenzial, aber keine Einstufung als bedenklich.
Im Score minus 15 Punkte
Eine Behörde oder ein Fachausschuss sieht ein Risiko, nennt keine sichere Höchstmenge, oder ein Beschränkungsverfahren läuft.
Im Score minus 40 Punkte
Der Stoff ist in der Produktart verboten oder nach EU-Chemikalienrecht als Schadstoff eingestuft.
Steht ein Stoff unter den ersten fünf Zutaten, zählt sein Abzug 1,5-fach. Die Abzüge gelten im Teilscore Inhaltsstoffe, der bei 100 Punkten startet.
Hexamethylindanopyran ist ein synthetischer polycyclischer Moschus-Duftstoff. Die VO (EU) 2023/1545 hat ihn als deklarationspflichtiges Duftstoff-Allergen in Anhang III der VO (EG) 1223/2009 aufgenommen (Nr. 336); ab 0,001 Prozent in Leave-on- und 0,01 Prozent in Rinse-off-Produkten muss er einzeln angegeben werden. Im Rahmen der REACH-Stoffbewertung prüft die französische Behörde ANSES einen Verdacht auf hormonähnliche Wirkungen und PBT-Eigenschaften; sie konnte 2024 noch nicht abschließend urteilen und hält weitere Studien für nötig. Umwelthinweis: Laut ANSES ist der Stoff nicht leicht biologisch abbaubar, und die Datenlage bestätigt Bedenken für die Umwelt.
Zulassung: Deklarationspflicht ab 0,001 Prozent (Leave-on) bzw. 0,01 Prozent (Rinse-off) (VO 1223/2009 Anhang III Nr. 336)
HEXAMETHYLINDANOPYRAN | INCI-Name auf Kosmetik |
|---|---|
1222-05-5 | CAS-Nummer (Chemikalienregister) |
Galaxolide | weitere Bezeichnung |
HHCB | weitere Bezeichnung |
Eigene Zählung aus 541 bewerteten Produkten der betroffenen Bereiche. Spaltenköpfe sortieren.
| Bereich | Produkte | mit | ohne | Stufe hier |
|---|---|---|---|---|
| Haaröl | 34 | 4 | 30 | 1 |
| Make-up | 48 | 3 | 45 | 1 |
| Haarspray | 33 | 3 | 30 | 1 |
| Selbstbräuner | 32 | 3 | 29 | 1 |
| Shampoo | 54 | 1 | 53 | 1 |
| Deo | 40 | 1 | 39 | 1 |
| Duschgel | 38 | 1 | 37 | 1 |
| Bodylotion | 35 | 1 | 34 | 1 |
| Nagellackentferner | 35 | 1 | 34 | 1 |
| Seife | 35 | 1 | 34 | 1 |
| Spülung und Haarkur | 35 | 1 | 34 | 1 |
| Körperpeeling | 32 | 1 | 31 | 1 |
| Rasierschaum und Rasiergel | 31 | 1 | 30 | 1 |
| Weichspüler | 31 | 0 | 31 | 1 |
| Allzweckreiniger | 28 | 0 | 28 | 1 |
Andere Stoffe der Stufen 1 bis 3 aus demselben Bereich, jeweils mit Einstufung und Quelle auf der eigenen Seite.
Hexamethylindanopyran (Galaxolid, HHCB) (INCI: HEXAMETHYLINDANOPYRAN) stufen wir als umstritten ein (Stufe 1 von 3). Er steckt in 0 von 28 Produkten im Bereich Allzweckreiniger, 1 von 40 Produkten im Bereich Deo, 1 von 32 Produkten im Bereich Körperpeeling, 4 von 34 Produkten im Bereich Haaröl, 3 von 32 Produkten im Bereich Selbstbräuner, 1 von 31 Produkten im Bereich Rasierschaum und Rasiergel, 3 von 33 Produkten im Bereich Haarspray, 3 von 48 Produkten im Bereich Make-up, 1 von 35 Produkten im Bereich Nagellackentferner, 1 von 35 Produkten im Bereich Spülung und Haarkur, 1 von 35 Produkten im Bereich Bodylotion, 1 von 54 Produkten im Bereich Shampoo, 0 von 31 Produkten im Bereich Weichspüler, 1 von 38 Produkten im Bereich Duschgel und 1 von 35 Produkten im Bereich Seife.
Hexamethylindanopyran ist ein synthetischer polycyclischer Moschus-Duftstoff. Die VO (EU) 2023/1545 hat ihn als deklarationspflichtiges Duftstoff-Allergen in Anhang III der VO (EG) 1223/2009 aufgenommen (Nr. 336); ab 0,001 Prozent in Leave-on- und 0,01 Prozent in Rinse-off-Produkten muss er einzeln angegeben werden. Im Rahmen der REACH-Stoffbewertung prüft die französische Behörde ANSES einen Verdacht auf hormonähnliche Wirkungen und PBT-Eigenschaften; sie konnte 2024 noch nicht abschließend urteilen und hält weitere Studien für nötig. Umwelthinweis: Laut ANSES ist der Stoff nicht leicht biologisch abbaubar, und die Datenlage bestätigt Bedenken für die Umwelt.
Die Stufe beschreibt die Quellenlage zum Stoff, nicht die Menge in einem bestimmten Produkt und nicht seine Wirkung auf dich. Sie ist keine Diagnose und kein Sicherheitsurteil.
Quelle: EU, 26.07.2023; Behoerde, 07.02.2024; CosIng, 06.10.2026
Deklarationspflicht ab 0,001 Prozent (Leave-on) bzw. 0,01 Prozent (Rinse-off) (VO 1223/2009 Anhang III Nr. 336)
Zugelassen heißt nicht automatisch ohne Bedenken: Viele Stoffe dürfen nur mit Höchstmengen oder Warnhinweisen verwendet werden. Umgekehrt ist ein umstrittener Stoff nicht verboten.
Auf der Zutatenliste steht Hexamethylindanopyran als „HEXAMETHYLINDANOPYRAN“, „Galaxolide“ und „HHCB“. Bei Kosmetik gilt der INCI-Name, bei Lebensmitteln die Bezeichnung oder E-Nummer.
Maßgeblich ist immer die Zutatenliste auf deiner Packung. Hersteller ändern Rezepturen, und manche Produkte gibt es in mehreren Varianten.
Stufe 1 · umstritten: Es gibt eine Diskussion, eine Höchstmenge, einen Warnhinweis oder ein bekanntes Allergiepotenzial, aber keine Einstufung als bedenklich.
Im Score: minus 5 Punkte. Steht ein Stoff unter den ersten fünf Zutaten, zählt sein Abzug 1,5-fach. Alle vier Stufen erklärt das Stoff-Lexikon.
Quelle: Methodik, Formel 2.2
Nein. „Ohne Hexamethylindanopyran“ heißt nur, dass der Stoff nicht auf der Zutatenliste steht. Über Wirkung, Verträglichkeit oder Qualität sagt das nichts.
Die Reihenfolge in den Listen folgt dem Score nach unserer offenen Formel. Er ordnet alle deklarierten Inhaltsstoffe ein, dazu Siegel und Rückrufe. Ein Produkt ohne diesen Stoff kann andere Stoffe enthalten, die wir als umstritten oder bedenklich einstufen.
Maßgeblich ist immer die Zutatenliste auf deiner Packung. Hersteller ändern Rezepturen, und manche Produkte gibt es in mehreren Varianten.
Wenn du eine Abweichung findest, schick uns ein Foto der Zutatenliste. Hinweise sind willkommen. Ob und wann wir einen Eintrag ändern, entscheiden wir nach eigener Einschätzung; einen Anspruch auf Prüfung oder Antwort gibt es nicht.
Eine Einstufung kann sich ändern, wenn eine neue Behördenbewertung erscheint, ein Verfahren abgeschlossen wird oder uns jemand eine Quelle meldet. Ein festes Intervall versprechen wir nicht.
Ändert sich eine Einstufung, ändern sich auch die Scores aller Produkte, die den Stoff enthalten. Das Datum der letzten Datenprüfung steht unten auf jeder Seite.
Finde ein Produkt ohne Hexamethylindanopyran in deinem Bereich, schlag weitere Stoffe nach oder vergleiche zwei Produkte direkt.