SymbolbildProteinriegel
1 von 39 mit Johannisbrotkernmehl
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Stoff im Porträt
Hier siehst du, wie Behörden und Fachgremien den Stoff einordnen, in welchen bewerteten Produkten er steckt und welche ohne ihn auskommen. Jede Einstufung mit Quelle.
Johannisbrotkernmehl (E 410) stufen wir als ohne Befund ein (Stufe 0 von 3). Er steckt in 1 von 33 Produkten im Bereich Babybrei, 1 von 37 Produkten im Bereich Ketchup, 1 von 36 Produkten im Bereich Gemüsebrühe, 1 von 39 Produkten im Bereich Proteinriegel, 1 von 31 Produkten im Bereich Hafermilch und 1 von 38 Produkten im Bereich Fruchtaufstrich.
Symbolbild1 von 39 mit Johannisbrotkernmehl
Symbolbild1 von 38 mit Johannisbrotkernmehl
Symbolbild1 von 37 mit Johannisbrotkernmehl
Symbolbild1 von 36 mit Johannisbrotkernmehl
Symbolbild1 von 33 mit Johannisbrotkernmehl
Symbolbild1 von 31 mit Johannisbrotkernmehl
Die Stufe folgt aus Bewertungen von Behörden und Fachgremien, jede mit Quelle. Sie beschreibt den Stoff, nicht die Menge in einem Produkt.
Im Score kein Abzug
Johannisbrotkernmehl
In den ausgewerteten Bewertungen von EU, SCCS, EFSA oder BfR steht kein Anlass für einen Abzug; das ist keine Sicherheitsgarantie.
Im Score minus 5 Punkte
Es gibt eine Diskussion, eine Höchstmenge, einen Warnhinweis oder ein bekanntes Allergiepotenzial, aber keine Einstufung als bedenklich.
Im Score minus 15 Punkte
Eine Behörde oder ein Fachausschuss sieht ein Risiko, nennt keine sichere Höchstmenge, oder ein Beschränkungsverfahren läuft.
Im Score minus 40 Punkte
Der Stoff ist in der Produktart verboten oder nach EU-Chemikalienrecht als Schadstoff eingestuft.
Steht ein Stoff unter den ersten fünf Zutaten, zählt sein Abzug 1,5-fach. Die Abzüge gelten im Teilscore Inhaltsstoffe, der bei 100 Punkten startet.
Pflanzliches Verdickungsmittel aus den Samen des Johannisbrotbaums. In Getreidebeikost und anderer Beikost bis 10 g/kg zugelassen, in glutenfreier Getreidebeikost bis 20 g/kg (VO (EG) Nr. 1333/2008 Anhang II Teil E, Kategorie 13.1.3).
Zulassung: In der EU für Getreidebeikost und andere Beikost bis 10 000 mg/kg zugelassen (VO (EG) Nr. 1333/2008 Anhang II Teil E Nr. 13.1.3).
Johannisbrotkernmehl | weitere Bezeichnung |
|---|---|
E 410 | weitere Bezeichnung |
E410 | weitere Bezeichnung |
Verdickungsmittel Johannisbrotkernmehl | weitere Bezeichnung |
Verdickungsmittel: Johannisbrotkernmehl | weitere Bezeichnung |
Eigene Zählung aus 214 bewerteten Produkten der betroffenen Bereiche. Spaltenköpfe sortieren.
| Bereich | Produkte | mit | ohne | Stufe hier |
|---|---|---|---|---|
| Proteinriegel | 39 | 1 | 38 | 0 |
| Fruchtaufstrich | 38 | 1 | 37 | 0 |
| Ketchup | 37 | 1 | 36 | 0 |
| Gemüsebrühe | 36 | 1 | 35 | 0 |
| Babybrei | 33 | 1 | 32 | 0 |
| Hafermilch | 31 | 1 | 30 | 0 |
| Produkt | Bereich | Score |
|---|---|---|
| KoRo Proteinriegel Deluxe Raspberry Chocolate 55 g | Proteinriegel | 72 |
| Zwergenwiese FruchtGarten Erdbeere 225 g | Fruchtaufstrich | 100 |
| Callowfit Curry Ketchup Sauce 300 ml | Ketchup | 78 |
| Knorr Bouillon Pur Gemüse 6 x 28 g | Gemüsebrühe | 84 |
| Alete Abendbrei Grieß Vanille 4 x 100 g | Babybrei | 90 |
| Natumi Bio Hafer Zero | Hafermilch | 100 |
Johannisbrotkernmehl (E 410) stufen wir als ohne Befund ein (Stufe 0 von 3). Er steckt in 1 von 33 Produkten im Bereich Babybrei, 1 von 37 Produkten im Bereich Ketchup, 1 von 36 Produkten im Bereich Gemüsebrühe, 1 von 39 Produkten im Bereich Proteinriegel, 1 von 31 Produkten im Bereich Hafermilch und 1 von 38 Produkten im Bereich Fruchtaufstrich.
Pflanzliches Verdickungsmittel aus den Samen des Johannisbrotbaums. In Getreidebeikost und anderer Beikost bis 10 g/kg zugelassen, in glutenfreier Getreidebeikost bis 20 g/kg (VO (EG) Nr. 1333/2008 Anhang II Teil E, Kategorie 13.1.3).
Die Stufe beschreibt die Quellenlage zum Stoff, nicht die Menge in einem bestimmten Produkt und nicht seine Wirkung auf dich. Sie ist keine Diagnose und kein Sicherheitsurteil.
Quelle: EU, 18.08.2026
In der EU für Getreidebeikost und andere Beikost bis 10 000 mg/kg zugelassen (VO (EG) Nr. 1333/2008 Anhang II Teil E Nr. 13.1.3).
Zugelassen heißt nicht automatisch ohne Bedenken: Viele Stoffe dürfen nur mit Höchstmengen oder Warnhinweisen verwendet werden. Umgekehrt ist ein umstrittener Stoff nicht verboten.
Auf der Zutatenliste steht Johannisbrotkernmehl als „Johannisbrotkernmehl“, „E 410“, „E410“ und „Verdickungsmittel Johannisbrotkernmehl“. Bei Kosmetik gilt der INCI-Name, bei Lebensmitteln die Bezeichnung oder E-Nummer.
Maßgeblich ist immer die Zutatenliste auf deiner Packung. Hersteller ändern Rezepturen, und manche Produkte gibt es in mehreren Varianten.
Stufe 0 · ohne Befund: In den ausgewerteten Bewertungen von EU, SCCS, EFSA oder BfR steht kein Anlass für einen Abzug; das ist keine Sicherheitsgarantie.
Im Score: kein Abzug. Alle vier Stufen erklärt das Stoff-Lexikon.
Quelle: Methodik, Formel 2.2
Maßgeblich ist immer die Zutatenliste auf deiner Packung. Hersteller ändern Rezepturen, und manche Produkte gibt es in mehreren Varianten.
Wenn du eine Abweichung findest, schick uns ein Foto der Zutatenliste. Hinweise sind willkommen. Ob und wann wir einen Eintrag ändern, entscheiden wir nach eigener Einschätzung; einen Anspruch auf Prüfung oder Antwort gibt es nicht.
Eine Einstufung kann sich ändern, wenn eine neue Behördenbewertung erscheint, ein Verfahren abgeschlossen wird oder uns jemand eine Quelle meldet. Ein festes Intervall versprechen wir nicht.
Ändert sich eine Einstufung, ändern sich auch die Scores aller Produkte, die den Stoff enthalten. Das Datum der letzten Datenprüfung steht unten auf jeder Seite.
Finde ein Produkt ohne Johannisbrotkernmehl in deinem Bereich, schlag weitere Stoffe nach oder vergleiche zwei Produkte direkt.