SymbolbildUnkrautvernichter
14 von 23 mit Pelargonsäure
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Stoff im Porträt
Hier siehst du, wie Behörden und Fachgremien den Stoff einordnen, in welchen bewerteten Produkten er steckt und welche ohne ihn auskommen. Jede Einstufung mit Quelle.
Pelargonsäure (Nonansäure) (INCI: PELARGONIC ACID) stufen wir als ohne Befund ein (Stufe 0 von 3). Er steckt in 14 von 23 bewerteten Produkten.
Symbolbild14 von 23 mit Pelargonsäure
Die Stufe folgt aus Bewertungen von Behörden und Fachgremien, jede mit Quelle. Sie beschreibt den Stoff, nicht die Menge in einem Produkt.
Im Score kein Abzug
Pelargonsäure
In den ausgewerteten Bewertungen von EU, SCCS, EFSA oder BfR steht kein Anlass für einen Abzug; das ist keine Sicherheitsgarantie.
Im Score minus 5 Punkte
Es gibt eine Diskussion, eine Höchstmenge, einen Warnhinweis oder ein bekanntes Allergiepotenzial, aber keine Einstufung als bedenklich.
Im Score minus 15 Punkte
Eine Behörde oder ein Fachausschuss sieht ein Risiko, nennt keine sichere Höchstmenge, oder ein Beschränkungsverfahren läuft.
Im Score minus 40 Punkte
Der Stoff ist in der Produktart verboten oder nach EU-Chemikalienrecht als Schadstoff eingestuft.
Steht ein Stoff unter den ersten fünf Zutaten, zählt sein Abzug 1,5-fach. Die Abzüge gelten im Teilscore Inhaltsstoffe, der bei 100 Punkten startet.
Kurzkettige Fettsäure, die die grünen Pflanzenteile bei Kontakt austrocknet (Kontaktherbizid ohne Wurzelwirkung). In der EU als Pflanzenschutz-Wirkstoff genehmigt, zuletzt erneuert bis 30.09.2041 (Durchführungsverordnung (EU) 2026/1696); kein Substitutionskandidat, in der EU-Pestiziddatenbank keine harmonisierte Gefahreneinstufung. Konzentrate reizen laut Sicherheitsdatenblättern Haut und Augen. Als Herbizid ist der Stoff im ökologischen Landbau nicht erlaubt (DVO (EU) 2021/1165 lässt Fettsäuren für alle Zwecke außer als Herbizid zu).
Zulassung: In der EU als Pflanzenschutz-Wirkstoff genehmigt bis 30.09.2041 (DVO (EU) 2026/1696).
PELARGONIC ACID | INCI-Name auf Kosmetik |
|---|---|
112-05-0 | CAS-Nummer (Chemikalienregister) |
Pelargonsäure | weitere Bezeichnung |
Nonansäure | weitere Bezeichnung |
Nonanoic acid | weitere Bezeichnung |
Pelargonsäure (Ammonium-Salz) | weitere Bezeichnung |
Ammoniumpelargonat | weitere Bezeichnung |
Perlagonsäure | weitere Bezeichnung |
Eigene Zählung aus 23 bewerteten Produkten der betroffenen Bereiche. Spaltenköpfe sortieren.
| Bereich | Produkte | mit | ohne | Stufe hier |
|---|---|---|---|---|
| Unkrautvernichter | 23 | 14 | 9 | 0 |
| Produkt | Bereich | Score |
|---|---|---|
| Celaflor Power-Unkrautfrei Weedex Total 800 ml | Unkrautvernichter | 100 |
| Celaflor Power-Unkrautfrei Weedex Total Konzentrat 380 ml | Unkrautvernichter | 100 |
| COMPO Unkrautvernichter Herbistop AF 1000 ml | Unkrautvernichter | 100 |
| COMPO VOROX Unkrautfrei Express 500 ml | Unkrautvernichter | 100 |
| COMPO VOROX Unkrautfrei Express AF 1000 ml | Unkrautvernichter | 100 |
Pelargonsäure (Nonansäure) (INCI: PELARGONIC ACID) stufen wir als ohne Befund ein (Stufe 0 von 3). Er steckt in 14 von 23 bewerteten Produkten.
Kurzkettige Fettsäure, die die grünen Pflanzenteile bei Kontakt austrocknet (Kontaktherbizid ohne Wurzelwirkung). In der EU als Pflanzenschutz-Wirkstoff genehmigt, zuletzt erneuert bis 30.09.2041 (Durchführungsverordnung (EU) 2026/1696); kein Substitutionskandidat, in der EU-Pestiziddatenbank keine harmonisierte Gefahreneinstufung. Konzentrate reizen laut Sicherheitsdatenblättern Haut und Augen. Als Herbizid ist der Stoff im ökologischen Landbau nicht erlaubt (DVO (EU) 2021/1165 lässt Fettsäuren für alle Zwecke außer als Herbizid zu).
Die Stufe beschreibt die Quellenlage zum Stoff, nicht die Menge in einem bestimmten Produkt und nicht seine Wirkung auf dich. Sie ist keine Diagnose und kein Sicherheitsurteil.
Quelle: EU, 08.10.2026; Behoerde, 01.07.2026; Behoerde, 02.10.2026
In der EU als Pflanzenschutz-Wirkstoff genehmigt bis 30.09.2041 (DVO (EU) 2026/1696).
Zugelassen heißt nicht automatisch ohne Bedenken: Viele Stoffe dürfen nur mit Höchstmengen oder Warnhinweisen verwendet werden. Umgekehrt ist ein umstrittener Stoff nicht verboten.
Auf der Zutatenliste steht Pelargonsäure als „PELARGONIC ACID“, „Pelargonsäure“, „Nonansäure“ und „Nonanoic acid“. Bei Kosmetik gilt der INCI-Name, bei Lebensmitteln die Bezeichnung oder E-Nummer.
Maßgeblich ist immer die Zutatenliste auf deiner Packung. Hersteller ändern Rezepturen, und manche Produkte gibt es in mehreren Varianten.
Stufe 0 · ohne Befund: In den ausgewerteten Bewertungen von EU, SCCS, EFSA oder BfR steht kein Anlass für einen Abzug; das ist keine Sicherheitsgarantie.
Im Score: kein Abzug. Alle vier Stufen erklärt das Stoff-Lexikon.
Quelle: Methodik, Formel 2.2
Maßgeblich ist immer die Zutatenliste auf deiner Packung. Hersteller ändern Rezepturen, und manche Produkte gibt es in mehreren Varianten.
Wenn du eine Abweichung findest, schick uns ein Foto der Zutatenliste. Hinweise sind willkommen. Ob und wann wir einen Eintrag ändern, entscheiden wir nach eigener Einschätzung; einen Anspruch auf Prüfung oder Antwort gibt es nicht.
Eine Einstufung kann sich ändern, wenn eine neue Behördenbewertung erscheint, ein Verfahren abgeschlossen wird oder uns jemand eine Quelle meldet. Ein festes Intervall versprechen wir nicht.
Ändert sich eine Einstufung, ändern sich auch die Scores aller Produkte, die den Stoff enthalten. Das Datum der letzten Datenprüfung steht unten auf jeder Seite.
Finde ein Produkt ohne Pelargonsäure in deinem Bereich, schlag weitere Stoffe nach oder vergleiche zwei Produkte direkt.