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Stoff im Porträt
Hier siehst du, wie Behörden und Fachgremien den Stoff einordnen, in welchen bewerteten Produkten er steckt und welche ohne ihn auskommen. Jede Einstufung mit Quelle.
Geraniumöl (Pelargonium graveolens) (INCI: PELARGONIUM GRAVEOLENS FLOWER OIL) stufen wir als umstritten ein (Stufe 1 von 3). Er steckt in 2 von 49 Produkten im Bereich Zahnpasta, 1 von 36 Produkten im Bereich Augencreme, 4 von 48 Produkten im Bereich Make-up, 1 von 38 Produkten im Bereich Gesichtscreme, 1 von 41 Produkten im Bereich Gesichtswasser, 1 von 30 Produkten im Bereich Bartöl, 1 von 34 Produkten im Bereich Haaröl, 1 von 54 Produkten im Bereich Shampoo, 1 von 40 Produkten im Bereich Deo, 1 von 33 Produkten im Bereich Fußcreme, 1 von 35 Produkten im Bereich Gesichtsserum, 1 von 32 Produkten im Bereich Lippenpflege, 2 von 47 Produkten im Bereich Lippenstift, 1 von 32 Produkten im Bereich Haargel, 1 von 34 Produkten im Bereich Handcreme, 1 von 35 Produkten im Bereich Bodylotion, 1 von 32 Produkten im Bereich Trockenshampoo, 1 von 29 Produkten im Bereich Wundschutzcreme, 1 von 31 Produkten im Bereich Rasierschaum und Rasiergel und 1 von 35 Produkten im Bereich Gesichtsreinigung.
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Je Bereich die Produkte ohne den Stoff, in der Reihenfolge der Rangliste. Sortiert wird nur nach Score. Bei gleichem Score steht das Produkt mit mehr geprüften Kriterien vorn, danach entscheidet der Name (alphabetisch). Die Reihenfolge ist keine Kaufempfehlung.
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Greendoor
Die Stufe folgt aus Bewertungen von Behörden und Fachgremien, jede mit Quelle. Sie beschreibt den Stoff, nicht die Menge in einem Produkt.
Im Score kein Abzug
In den ausgewerteten Bewertungen von EU, SCCS, EFSA oder BfR steht kein Anlass für einen Abzug; das ist keine Sicherheitsgarantie.
Im Score minus 5 Punkte
Geraniumöl
Es gibt eine Diskussion, eine Höchstmenge, einen Warnhinweis oder ein bekanntes Allergiepotenzial, aber keine Einstufung als bedenklich.
Im Score minus 15 Punkte
Eine Behörde oder ein Fachausschuss sieht ein Risiko, nennt keine sichere Höchstmenge, oder ein Beschränkungsverfahren läuft.
Im Score minus 40 Punkte
Der Stoff ist in der Produktart verboten oder nach EU-Chemikalienrecht als Schadstoff eingestuft.
Steht ein Stoff unter den ersten fünf Zutaten, zählt sein Abzug 1,5-fach. Die Abzüge gelten im Teilscore Inhaltsstoffe, der bei 100 Punkten startet.
Geraniumöl (Pelargonium graveolens) ist ein Duftstoff. Die VO (EU) 2023/1545 hat ihn als deklarationspflichtiges Duftstoff-Allergen in Anhang III der VO (EG) 1223/2009 aufgenommen (Nr. 364). Er muss ab 0,001 Prozent in Mitteln, die auf der Haut verbleiben, bzw. 0,01 Prozent in abzuspülenden Mitteln einzeln in der Zutatenliste stehen. Die Pflicht gilt für Produkte, die nach dem 31.07.2026 in Verkehr gebracht werden; zuvor in Verkehr gebrachte Produkte dürfen bis 31.07.2028 weiter verkauft werden. Grundlage ist die SCCS-Bewertung der Duftstoff-Allergene (SCCS/1459/11).
Zulassung: Deklarationspflicht ab 0,001 Prozent (Leave-on) bzw. 0,01 Prozent (Rinse-off) (VO 1223/2009 Anhang III Nr. 364)
PELARGONIUM GRAVEOLENS FLOWER OIL | INCI-Name auf Kosmetik |
|---|
Eigene Zählung aus 745 bewerteten Produkten der betroffenen Bereiche. Spaltenköpfe sortieren.
| Bereich | Produkte | mit | ohne | Stufe hier |
|---|---|---|---|---|
| Make-up | 48 | 4 | 44 | 1 |
| Zahnpasta | 49 | 2 | 47 | 1 |
| Lippenstift | 47 | 2 | 45 | 1 |
| Shampoo | 54 | 1 | 53 | 1 |
| Gesichtswasser | 41 | 1 | 40 | 1 |
| Deo | 40 | 1 | 39 | 1 |
| Gesichtscreme | 38 | 1 | 37 | 1 |
| Augencreme | 36 | 1 | 35 | 1 |
| Bodylotion | 35 | 1 | 34 | 1 |
| Gesichtsreinigung | 35 | 1 | 34 | 1 |
| Gesichtsserum | 35 | 1 | 34 | 1 |
| Haaröl | 34 | 1 | 33 | 1 |
| Handcreme | 34 | 1 | 33 | 1 |
| Fußcreme | 33 | 1 | 32 | 1 |
| Haargel | 32 | 1 | 31 | 1 |
| Lippenpflege | 32 | 1 | 31 | 1 |
| Trockenshampoo | 32 | 1 | 31 | 1 |
| Rasierschaum und Rasiergel | 31 | 1 | 30 | 1 |
| Bartöl | 30 | 1 | 29 | 1 |
| Wundschutzcreme | 29 | 1 | 28 | 1 |
Andere Stoffe der Stufen 1 bis 3 aus demselben Bereich, jeweils mit Einstufung und Quelle auf der eigenen Seite.
Geraniumöl (Pelargonium graveolens) (INCI: PELARGONIUM GRAVEOLENS FLOWER OIL) stufen wir als umstritten ein (Stufe 1 von 3). Er steckt in 2 von 49 Produkten im Bereich Zahnpasta, 1 von 36 Produkten im Bereich Augencreme, 4 von 48 Produkten im Bereich Make-up, 1 von 38 Produkten im Bereich Gesichtscreme, 1 von 41 Produkten im Bereich Gesichtswasser, 1 von 30 Produkten im Bereich Bartöl, 1 von 34 Produkten im Bereich Haaröl, 1 von 54 Produkten im Bereich Shampoo, 1 von 40 Produkten im Bereich Deo, 1 von 33 Produkten im Bereich Fußcreme, 1 von 35 Produkten im Bereich Gesichtsserum, 1 von 32 Produkten im Bereich Lippenpflege, 2 von 47 Produkten im Bereich Lippenstift, 1 von 32 Produkten im Bereich Haargel, 1 von 34 Produkten im Bereich Handcreme, 1 von 35 Produkten im Bereich Bodylotion, 1 von 32 Produkten im Bereich Trockenshampoo, 1 von 29 Produkten im Bereich Wundschutzcreme, 1 von 31 Produkten im Bereich Rasierschaum und Rasiergel und 1 von 35 Produkten im Bereich Gesichtsreinigung.
Geraniumöl (Pelargonium graveolens) ist ein Duftstoff. Die VO (EU) 2023/1545 hat ihn als deklarationspflichtiges Duftstoff-Allergen in Anhang III der VO (EG) 1223/2009 aufgenommen (Nr. 364). Er muss ab 0,001 Prozent in Mitteln, die auf der Haut verbleiben, bzw. 0,01 Prozent in abzuspülenden Mitteln einzeln in der Zutatenliste stehen. Die Pflicht gilt für Produkte, die nach dem 31.07.2026 in Verkehr gebracht werden; zuvor in Verkehr gebrachte Produkte dürfen bis 31.07.2028 weiter verkauft werden. Grundlage ist die SCCS-Bewertung der Duftstoff-Allergene (SCCS/1459/11).
Die Stufe beschreibt die Quellenlage zum Stoff, nicht die Menge in einem bestimmten Produkt und nicht seine Wirkung auf dich. Sie ist keine Diagnose und kein Sicherheitsurteil.
Quelle: EU, 26.07.2023; SCCS, 26.06.2012; CosIng, 03.10.2026
Deklarationspflicht ab 0,001 Prozent (Leave-on) bzw. 0,01 Prozent (Rinse-off) (VO 1223/2009 Anhang III Nr. 364)
Zugelassen heißt nicht automatisch ohne Bedenken: Viele Stoffe dürfen nur mit Höchstmengen oder Warnhinweisen verwendet werden. Umgekehrt ist ein umstrittener Stoff nicht verboten.
Auf der Zutatenliste steht Geraniumöl als „PELARGONIUM GRAVEOLENS FLOWER OIL“. Bei Kosmetik gilt der INCI-Name, bei Lebensmitteln die Bezeichnung oder E-Nummer.
Maßgeblich ist immer die Zutatenliste auf deiner Packung. Hersteller ändern Rezepturen, und manche Produkte gibt es in mehreren Varianten.
Stufe 1 · umstritten: Es gibt eine Diskussion, eine Höchstmenge, einen Warnhinweis oder ein bekanntes Allergiepotenzial, aber keine Einstufung als bedenklich.
Im Score: minus 5 Punkte. Steht ein Stoff unter den ersten fünf Zutaten, zählt sein Abzug 1,5-fach. Alle vier Stufen erklärt das Stoff-Lexikon.
Quelle: Methodik, Formel 2.2
Nein. „Ohne Geraniumöl“ heißt nur, dass der Stoff nicht auf der Zutatenliste steht. Über Wirkung, Verträglichkeit oder Qualität sagt das nichts.
Die Reihenfolge in den Listen folgt dem Score nach unserer offenen Formel. Er ordnet alle deklarierten Inhaltsstoffe ein, dazu Siegel und Rückrufe. Ein Produkt ohne diesen Stoff kann andere Stoffe enthalten, die wir als umstritten oder bedenklich einstufen.
Maßgeblich ist immer die Zutatenliste auf deiner Packung. Hersteller ändern Rezepturen, und manche Produkte gibt es in mehreren Varianten.
Wenn du eine Abweichung findest, schick uns ein Foto der Zutatenliste. Hinweise sind willkommen. Ob und wann wir einen Eintrag ändern, entscheiden wir nach eigener Einschätzung; einen Anspruch auf Prüfung oder Antwort gibt es nicht.
Eine Einstufung kann sich ändern, wenn eine neue Behördenbewertung erscheint, ein Verfahren abgeschlossen wird oder uns jemand eine Quelle meldet. Ein festes Intervall versprechen wir nicht.
Ändert sich eine Einstufung, ändern sich auch die Scores aller Produkte, die den Stoff enthalten. Das Datum der letzten Datenprüfung steht unten auf jeder Seite.
Finde ein Produkt ohne Geraniumöl in deinem Bereich, schlag weitere Stoffe nach oder vergleiche zwei Produkte direkt.