AluminiumhydroxidALUMINUM HYDROXIDEStufe 1 · umstritten
Aluminiumhydroxid wird in Nagellack und Zahnpasta eingesetzt; CosIng nennt u. a. trübend und viskositätsregelnd. Die VO (EU) 2026/909 begrenzt aluminiumhaltige Bestandteile in Anhang III Nr. 381 der VO (EG) 1223/2009 je nach Produktart, zum Beispiel für Nagellack auf 3,61 Prozent und für Zahnpasta auf 3,18 Prozent Aluminium. Produkte, die das nicht einhalten, dürfen ab 01.01.2027 nicht mehr in Verkehr gebracht und ab 01.07.2028 nicht mehr verkauft werden. Als Farbstoff gelistete Aluminiumverbindungen aus Anhang IV sind von dieser Grenze ausgenommen. Grundlage ist SCCS/1662/23: Aluminiumverbindungen gelten bis zu diesen Gehalten als sicher, der SCCS weist aber darauf hin, dass die Gesamtaufnahme aus Kosmetik und Lebensmitteln bei den höchsten Expositionen sichere Grenzen überschreiten kann. Auch das BfR betont, dass die Aufnahme über alle Eintragswege zu betrachten ist (Stellungnahme 045/2023).
Quelle: Verordnung (EU) 2026/909 zur Änderung der VO 1223/2009 (u. a. Aluminium, wasserlösliche zinkhaltige Salze) (27.04.2026)