AluminiumchlorohydratAluminum ChlorohydrateStufe 1 · umstritten
Laut BfR wird in Antitranspirantien vor allem Aluminiumchlorohydrat verwendet; es blockiert die Schweißporen vorübergehend. Die VO (EU) 2026/909 begrenzt aluminiumhaltige Bestandteile in Anhang III Nr. 381 auf 7,73 Prozent Aluminium in nicht aerosolhaltigen und 3,24 Prozent in aerosolhaltigen Antitranspirantien und Deos, für Produkte, die ab 01.01.2027 in Verkehr gebracht werden. Grundlage sind die SCCS-Bewertungen (SCCS/1613/19, SCCS/1644/22, SCCS/1662/23): Aluminiumverbindungen gelten bis zu diesen Gehalten als sicher, der SCCS weist aber darauf hin, dass die Gesamtaufnahme aus Kosmetik und Lebensmitteln bei den höchsten Expositionen sichere Grenzen überschreiten kann. Das BfR stuft die Wahrscheinlichkeit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung durch regelmäßige Verwendung aluminiumhaltiger Antitranspirantien als sehr niedrig ein (Stellungnahme 045/2023, Neubewertung von 2020) und betont, dass die Gesamtaufnahme über alle Eintragswege zu betrachten ist.
Quelle: Verordnung (EU) 2026/909 zur Änderung der VO 1223/2009, u. a. Anhang III Nr. 381 (aluminiumhaltige Bestandteile) (27.04.2026)