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Stoff im Porträt
Hier siehst du, wie Behörden und Fachgremien den Stoff einordnen, in welchen bewerteten Produkten er steckt und welche ohne ihn auskommen. Jede Einstufung mit Quelle.
Glimmer (Mica) (INCI: MICA) stufen wir als umstritten ein (Stufe 1 von 3). Er steckt in 15 von 20 Produkten im Bereich Kinderschminke, 13 von 35 Produkten im Bereich Nagellack, 24 von 47 Produkten im Bereich Lippenstift, 20 von 48 Produkten im Bereich Make-up, 2 von 36 Produkten im Bereich Augencreme, 4 von 50 Produkten im Bereich Sonnencreme, 1 von 35 Produkten im Bereich Seife, 2 von 32 Produkten im Bereich Selbstbräuner, 1 von 32 Produkten im Bereich Lippenpflege, 1 von 36 Produkten im Bereich Haarfarbe, 4 von 34 Produkten im Bereich Mascara, 1 von 32 Produkten im Bereich Körperpeeling und 1 von 32 Produkten im Bereich Haargel.
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Je Bereich die Produkte ohne den Stoff, in der Reihenfolge der Rangliste. Sortiert wird nur nach Score. Bei gleichem Score steht das Produkt mit mehr geprüften Kriterien vorn, danach entscheidet der Name (alphabetisch). Die Reihenfolge ist keine Kaufempfehlung.
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4SymbolfotoDie Stufe folgt aus Bewertungen von Behörden und Fachgremien, jede mit Quelle. Sie beschreibt den Stoff, nicht die Menge in einem Produkt.
Im Score kein Abzug
In den ausgewerteten Bewertungen von EU, SCCS, EFSA oder BfR steht kein Anlass für einen Abzug; das ist keine Sicherheitsgarantie.
Im Score minus 5 Punkte
Glimmer
Es gibt eine Diskussion, eine Höchstmenge, einen Warnhinweis oder ein bekanntes Allergiepotenzial, aber keine Einstufung als bedenklich.
Im Score minus 15 Punkte
Eine Behörde oder ein Fachausschuss sieht ein Risiko, nennt keine sichere Höchstmenge, oder ein Beschränkungsverfahren läuft.
Im Score minus 40 Punkte
Der Stoff ist in der Produktart verboten oder nach EU-Chemikalienrecht als Schadstoff eingestuft.
Steht ein Stoff unter den ersten fünf Zutaten, zählt sein Abzug 1,5-fach. Die Abzüge gelten im Teilscore Inhaltsstoffe, der bei 100 Punkten startet.
Natürliches Silikatmineral (Kalium-Aluminium-Silikat), das als Schimmer- und Farbpigment (CI 77019) dient. Behördliche Bedenken aus SCCS-, EFSA- oder BfR-Bewertungen sind uns nicht bekannt. Als aluminiumhaltiger Bestandteil fällt Glimmer unter Anhang III Nr. 381 der VO (EG) 1223/2009 (eingefügt durch VO (EU) 2026/909): Für Produkte, die ab 01.01.2027 in Verkehr gebracht werden, gilt je Produktart eine Höchstkonzentration an Aluminium, zum Beispiel 3,18 Prozent in Zahnpasta und 3,81 Prozent in vielen Mitteln, die auf der Haut verbleiben. Ausgenommen sind nur die dort einzeln genannten Stoffe, etwa Kaolin (Anhang IV Nr. 119) und die Stearate (Anhang IV Nr. 150). Warum Stufe 1: Eine Höchstmenge in der Verordnung führt nach unserer Methodik zu Stufe 1, für alle Stoffe gleich, und ist kein Risiko-Urteil einer Behörde.
Zulassung: Aluminiumhaltiger Bestandteil: Höchstkonzentration an Aluminium je Produktart für ab 01.01.2027 in Verkehr gebrachte Produkte (VO 1223/2009 Anhang III Nr. 381, VO (EU) 2026/909).
MICA | INCI-Name auf Kosmetik |
|---|---|
12001-26-2 | CAS-Nummer (Chemikalienregister) |
CI 77019 | weitere Bezeichnung |
Glimmer | weitere Bezeichnung |
Eigene Zählung aus 469 bewerteten Produkten der betroffenen Bereiche. Spaltenköpfe sortieren.
| Bereich | Produkte | mit | ohne | Stufe hier |
|---|---|---|---|---|
| Lippenstift | 47 | 24 | 23 | 1 |
| Make-up | 48 | 20 | 28 | 1 |
| Kinderschminke | 20 | 15 | 5 | 1 |
| Nagellack | 35 | 13 | 22 | 1 |
| Sonnencreme | 50 | 4 | 46 | 1 |
| Mascara | 34 | 4 | 30 | 1 |
| Augencreme | 36 | 2 | 34 | 1 |
| Selbstbräuner | 32 | 2 | 30 | 1 |
| Haarfarbe | 36 | 1 | 35 | 1 |
| Seife | 35 | 1 | 34 | 1 |
| Haargel | 32 | 1 | 31 | 1 |
| Körperpeeling | 32 | 1 | 31 | 1 |
| Lippenpflege | 32 | 1 | 31 | 1 |
Andere Stoffe der Stufen 1 bis 3 aus demselben Bereich, jeweils mit Einstufung und Quelle auf der eigenen Seite.
Glimmer (Mica) (INCI: MICA) stufen wir als umstritten ein (Stufe 1 von 3). Er steckt in 15 von 20 Produkten im Bereich Kinderschminke, 13 von 35 Produkten im Bereich Nagellack, 24 von 47 Produkten im Bereich Lippenstift, 20 von 48 Produkten im Bereich Make-up, 2 von 36 Produkten im Bereich Augencreme, 4 von 50 Produkten im Bereich Sonnencreme, 1 von 35 Produkten im Bereich Seife, 2 von 32 Produkten im Bereich Selbstbräuner, 1 von 32 Produkten im Bereich Lippenpflege, 1 von 36 Produkten im Bereich Haarfarbe, 4 von 34 Produkten im Bereich Mascara, 1 von 32 Produkten im Bereich Körperpeeling und 1 von 32 Produkten im Bereich Haargel.
Natürliches Silikatmineral (Kalium-Aluminium-Silikat), das als Schimmer- und Farbpigment (CI 77019) dient. Behördliche Bedenken aus SCCS-, EFSA- oder BfR-Bewertungen sind uns nicht bekannt. Als aluminiumhaltiger Bestandteil fällt Glimmer unter Anhang III Nr. 381 der VO (EG) 1223/2009 (eingefügt durch VO (EU) 2026/909): Für Produkte, die ab 01.01.2027 in Verkehr gebracht werden, gilt je Produktart eine Höchstkonzentration an Aluminium, zum Beispiel 3,18 Prozent in Zahnpasta und 3,81 Prozent in vielen Mitteln, die auf der Haut verbleiben. Ausgenommen sind nur die dort einzeln genannten Stoffe, etwa Kaolin (Anhang IV Nr. 119) und die Stearate (Anhang IV Nr. 150). Warum Stufe 1: Eine Höchstmenge in der Verordnung führt nach unserer Methodik zu Stufe 1, für alle Stoffe gleich, und ist kein Risiko-Urteil einer Behörde.
Die Stufe beschreibt die Quellenlage zum Stoff, nicht die Menge in einem bestimmten Produkt und nicht seine Wirkung auf dich. Sie ist keine Diagnose und kein Sicherheitsurteil.
Quelle: EU, 30.11.2009; EU, 18.05.2026
Aluminiumhaltiger Bestandteil: Höchstkonzentration an Aluminium je Produktart für ab 01.01.2027 in Verkehr gebrachte Produkte (VO 1223/2009 Anhang III Nr. 381, VO (EU) 2026/909).
Zugelassen heißt nicht automatisch ohne Bedenken: Viele Stoffe dürfen nur mit Höchstmengen oder Warnhinweisen verwendet werden. Umgekehrt ist ein umstrittener Stoff nicht verboten.
Auf der Zutatenliste steht Glimmer als „MICA“, „CI 77019“ und „Glimmer“. Bei Kosmetik gilt der INCI-Name, bei Lebensmitteln die Bezeichnung oder E-Nummer.
Maßgeblich ist immer die Zutatenliste auf deiner Packung. Hersteller ändern Rezepturen, und manche Produkte gibt es in mehreren Varianten.
Stufe 1 · umstritten: Es gibt eine Diskussion, eine Höchstmenge, einen Warnhinweis oder ein bekanntes Allergiepotenzial, aber keine Einstufung als bedenklich.
Im Score: minus 5 Punkte. Steht ein Stoff unter den ersten fünf Zutaten, zählt sein Abzug 1,5-fach. Alle vier Stufen erklärt das Stoff-Lexikon.
Quelle: Methodik, Formel 2.2
Nein. „Ohne Glimmer“ heißt nur, dass der Stoff nicht auf der Zutatenliste steht. Über Wirkung, Verträglichkeit oder Qualität sagt das nichts.
Die Reihenfolge in den Listen folgt dem Score nach unserer offenen Formel. Er ordnet alle deklarierten Inhaltsstoffe ein, dazu Siegel und Rückrufe. Ein Produkt ohne diesen Stoff kann andere Stoffe enthalten, die wir als umstritten oder bedenklich einstufen.
Maßgeblich ist immer die Zutatenliste auf deiner Packung. Hersteller ändern Rezepturen, und manche Produkte gibt es in mehreren Varianten.
Wenn du eine Abweichung findest, schick uns ein Foto der Zutatenliste. Hinweise sind willkommen. Ob und wann wir einen Eintrag ändern, entscheiden wir nach eigener Einschätzung; einen Anspruch auf Prüfung oder Antwort gibt es nicht.
Eine Einstufung kann sich ändern, wenn eine neue Behördenbewertung erscheint, ein Verfahren abgeschlossen wird oder uns jemand eine Quelle meldet. Ein festes Intervall versprechen wir nicht.
Ändert sich eine Einstufung, ändern sich auch die Scores aller Produkte, die den Stoff enthalten. Das Datum der letzten Datenprüfung steht unten auf jeder Seite.
Finde ein Produkt ohne Glimmer in deinem Bereich, schlag weitere Stoffe nach oder vergleiche zwei Produkte direkt.