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Stoff im Porträt
Hier siehst du, wie Behörden und Fachgremien den Stoff einordnen, in welchen bewerteten Produkten er steckt und welche ohne ihn auskommen. Jede Einstufung mit Quelle.
Salicylsäure (INCI: SALICYLIC ACID) stufen wir als bedenklich ein (Stufe 2 von 3). Er steckt in 12 von 33 Produkten im Bereich Gesichtspeeling, 12 von 35 Produkten im Bereich Gesichtsreinigung, 9 von 41 Produkten im Bereich Gesichtswasser, 2 von 33 Produkten im Bereich Fußcreme, 2 von 32 Produkten im Bereich Lippenpflege, 3 von 32 Produkten im Bereich Mizellenwasser, 2 von 35 Produkten im Bereich Seife, 2 von 35 Produkten im Bereich Spülung und Haarkur, 9 von 54 Produkten im Bereich Shampoo, 6 von 36 Produkten im Bereich Haarfarbe, 4 von 35 Produkten im Bereich Gesichtsserum, 2 von 38 Produkten im Bereich Gesichtscreme, 1 von 30 Produkten im Bereich Bartöl, 1 von 36 Produkten im Bereich Augencreme und 1 von 31 Produkten im Bereich Rasierschaum und Rasiergel.
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Symbolbild12 von 33 mit Salicylsäure
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Je Bereich die Produkte ohne den Stoff, in der Reihenfolge der Rangliste. Sortiert wird nur nach Score. Bei gleichem Score steht das Produkt mit mehr geprüften Kriterien vorn, danach entscheidet der Name (alphabetisch). Die Reihenfolge ist keine Kaufempfehlung.
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1Symbolfotoalverde NATURKOSMETIK
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4SymbolfotoDie Stufe folgt aus Bewertungen von Behörden und Fachgremien, jede mit Quelle. Sie beschreibt den Stoff, nicht die Menge in einem Produkt.
Im Score kein Abzug
In den ausgewerteten Bewertungen von EU, SCCS, EFSA oder BfR steht kein Anlass für einen Abzug; das ist keine Sicherheitsgarantie.
Im Score minus 5 Punkte
Es gibt eine Diskussion, eine Höchstmenge, einen Warnhinweis oder ein bekanntes Allergiepotenzial, aber keine Einstufung als bedenklich.
Im Score minus 15 Punkte
Salicylsäure
Eine Behörde oder ein Fachausschuss sieht ein Risiko, nennt keine sichere Höchstmenge, oder ein Beschränkungsverfahren läuft.
Im Score minus 40 Punkte
Der Stoff ist in der Produktart verboten oder nach EU-Chemikalienrecht als Schadstoff eingestuft.
Steht ein Stoff unter den ersten fünf Zutaten, zählt sein Abzug 1,5-fach. Die Abzüge gelten im Teilscore Inhaltsstoffe, der bei 100 Punkten startet.
Salicylsäure wirkt keratolytisch (hornlösend) und konservierend. Nach ihrer Einstufung als CMR-Stoff der Kategorie 2 hat die EU mit der VO (EU) 2019/1966 die Bedingungen neu gefasst, die VO (EU) 2021/850 hat sie ergänzt: als Konservierungsmittel höchstens 0,5 Prozent (Anhang V Nr. 3), für andere Zwecke 3 Prozent in abzuspülenden Haarmitteln, 0,5 Prozent in Körperlotionen, Lidschatten, Wimperntusche, Eyeliner, Lippenstiften und Roll-on-Deos und 2 Prozent in den übrigen Mitteln (Anhang III Nr. 98). Diese Werte schließen jede Verwendung von Salicylsäure ein, in Lippenstiften gilt also insgesamt höchstens 0,5 Prozent. Verboten ist die Verwendung in Mundpflegeprodukten und in Anwendungen, bei denen das Einatmen möglich ist; für Produkte, die bei Kindern unter 3 Jahren verwendet werden könnten, gilt ein Warnhinweis. Grundlage ist eine Stellungnahme des SCCS, der den Stoff unter diesen Bedingungen als sicher bewertet. Warum Stufe 2: Salicylsäure ist nach EU-Chemikalienrecht als fortpflanzungsgefährdend (CMR Kategorie 2) eingestuft, und die EU hat ihre Verwendung in Kosmetik deshalb neu begrenzt und teils verboten; das trägt die Einstufung als bedenklich. Höchstmengen und Warnhinweis allein ergäben Stufe 1.
Zulassung: In der EU als Konservierungsmittel bis 0,5 Prozent (VO 1223/2009 Anhang V Nr. 3), für andere Zwecke bis 2 Prozent, in abzuspülenden Haarprodukten bis 3 Prozent (Anhang III Nr. 98); nicht in Mundpflege und in Anwendungen mit möglicher Inhalation, Warnhinweis „Nicht für Kinder unter 3 Jahren verwenden“ bei entsprechenden Produkten.
SALICYLIC ACID | INCI-Name auf Kosmetik |
|---|---|
69-72-7 | CAS-Nummer (Chemikalienregister) |
Saliciylic Acid | weitere Bezeichnung |
Eigene Zählung aus 536 bewerteten Produkten der betroffenen Bereiche. Spaltenköpfe sortieren.
| Bereich | Produkte | mit | ohne | Stufe hier |
|---|---|---|---|---|
| Gesichtsreinigung | 35 | 12 | 23 | 2 |
| Gesichtspeeling | 33 | 12 | 21 | 2 |
| Shampoo | 54 | 9 | 45 | 2 |
| Gesichtswasser | 41 | 9 | 32 | 2 |
| Haarfarbe | 36 | 6 | 30 | 2 |
| Gesichtsserum | 35 | 4 | 31 | 2 |
| Mizellenwasser | 32 | 3 | 29 | 2 |
| Gesichtscreme | 38 | 2 | 36 | 2 |
| Seife | 35 | 2 | 33 | 2 |
| Spülung und Haarkur | 35 | 2 | 33 | 2 |
| Fußcreme | 33 | 2 | 31 | 2 |
| Lippenpflege | 32 | 2 | 30 | 2 |
| Augencreme | 36 | 1 | 35 | 2 |
| Rasierschaum und Rasiergel | 31 | 1 | 30 | 2 |
| Bartöl | 30 | 1 | 29 | 2 |
Andere Stoffe der Stufen 1 bis 3 aus demselben Bereich, jeweils mit Einstufung und Quelle auf der eigenen Seite.
Salicylsäure (INCI: SALICYLIC ACID) stufen wir als bedenklich ein (Stufe 2 von 3). Er steckt in 12 von 33 Produkten im Bereich Gesichtspeeling, 12 von 35 Produkten im Bereich Gesichtsreinigung, 9 von 41 Produkten im Bereich Gesichtswasser, 2 von 33 Produkten im Bereich Fußcreme, 2 von 32 Produkten im Bereich Lippenpflege, 3 von 32 Produkten im Bereich Mizellenwasser, 2 von 35 Produkten im Bereich Seife, 2 von 35 Produkten im Bereich Spülung und Haarkur, 9 von 54 Produkten im Bereich Shampoo, 6 von 36 Produkten im Bereich Haarfarbe, 4 von 35 Produkten im Bereich Gesichtsserum, 2 von 38 Produkten im Bereich Gesichtscreme, 1 von 30 Produkten im Bereich Bartöl, 1 von 36 Produkten im Bereich Augencreme und 1 von 31 Produkten im Bereich Rasierschaum und Rasiergel.
Salicylsäure wirkt keratolytisch (hornlösend) und konservierend. Nach ihrer Einstufung als CMR-Stoff der Kategorie 2 hat die EU mit der VO (EU) 2019/1966 die Bedingungen neu gefasst, die VO (EU) 2021/850 hat sie ergänzt: als Konservierungsmittel höchstens 0,5 Prozent (Anhang V Nr. 3), für andere Zwecke 3 Prozent in abzuspülenden Haarmitteln, 0,5 Prozent in Körperlotionen, Lidschatten, Wimperntusche, Eyeliner, Lippenstiften und Roll-on-Deos und 2 Prozent in den übrigen Mitteln (Anhang III Nr. 98). Diese Werte schließen jede Verwendung von Salicylsäure ein, in Lippenstiften gilt also insgesamt höchstens 0,5 Prozent. Verboten ist die Verwendung in Mundpflegeprodukten und in Anwendungen, bei denen das Einatmen möglich ist; für Produkte, die bei Kindern unter 3 Jahren verwendet werden könnten, gilt ein Warnhinweis. Grundlage ist eine Stellungnahme des SCCS, der den Stoff unter diesen Bedingungen als sicher bewertet. Warum Stufe 2: Salicylsäure ist nach EU-Chemikalienrecht als fortpflanzungsgefährdend (CMR Kategorie 2) eingestuft, und die EU hat ihre Verwendung in Kosmetik deshalb neu begrenzt und teils verboten; das trägt die Einstufung als bedenklich. Höchstmengen und Warnhinweis allein ergäben Stufe 1.
Die Stufe beschreibt die Quellenlage zum Stoff, nicht die Menge in einem bestimmten Produkt und nicht seine Wirkung auf dich. Sie ist keine Diagnose und kein Sicherheitsurteil.
Quelle: CosIng, 06.10.2026; CosIng, 06.10.2026; EU, 27.11.2019
In der EU als Konservierungsmittel bis 0,5 Prozent (VO 1223/2009 Anhang V Nr. 3), für andere Zwecke bis 2 Prozent, in abzuspülenden Haarprodukten bis 3 Prozent (Anhang III Nr. 98); nicht in Mundpflege und in Anwendungen mit möglicher Inhalation, Warnhinweis „Nicht für Kinder unter 3 Jahren verwenden“ bei entsprechenden Produkten.
Zugelassen heißt nicht automatisch ohne Bedenken: Viele Stoffe dürfen nur mit Höchstmengen oder Warnhinweisen verwendet werden. Umgekehrt ist ein umstrittener Stoff nicht verboten.
Auf der Zutatenliste steht Salicylsäure als „SALICYLIC ACID“ und „Saliciylic Acid“. Bei Kosmetik gilt der INCI-Name, bei Lebensmitteln die Bezeichnung oder E-Nummer.
Maßgeblich ist immer die Zutatenliste auf deiner Packung. Hersteller ändern Rezepturen, und manche Produkte gibt es in mehreren Varianten.
Stufe 2 · bedenklich: Eine Behörde oder ein Fachausschuss sieht ein Risiko, nennt keine sichere Höchstmenge, oder ein Beschränkungsverfahren läuft.
Im Score: minus 15 Punkte. Steht ein Stoff unter den ersten fünf Zutaten, zählt sein Abzug 1,5-fach. Alle vier Stufen erklärt das Stoff-Lexikon.
Quelle: Methodik, Formel 2.2
Nein. „Ohne Salicylsäure“ heißt nur, dass der Stoff nicht auf der Zutatenliste steht. Über Wirkung, Verträglichkeit oder Qualität sagt das nichts.
Die Reihenfolge in den Listen folgt dem Score nach unserer offenen Formel. Er ordnet alle deklarierten Inhaltsstoffe ein, dazu Siegel und Rückrufe. Ein Produkt ohne diesen Stoff kann andere Stoffe enthalten, die wir als umstritten oder bedenklich einstufen.
Maßgeblich ist immer die Zutatenliste auf deiner Packung. Hersteller ändern Rezepturen, und manche Produkte gibt es in mehreren Varianten.
Wenn du eine Abweichung findest, schick uns ein Foto der Zutatenliste. Hinweise sind willkommen. Ob und wann wir einen Eintrag ändern, entscheiden wir nach eigener Einschätzung; einen Anspruch auf Prüfung oder Antwort gibt es nicht.
Eine Einstufung kann sich ändern, wenn eine neue Behördenbewertung erscheint, ein Verfahren abgeschlossen wird oder uns jemand eine Quelle meldet. Ein festes Intervall versprechen wir nicht.
Ändert sich eine Einstufung, ändern sich auch die Scores aller Produkte, die den Stoff enthalten. Das Datum der letzten Datenprüfung steht unten auf jeder Seite.
Finde ein Produkt ohne Salicylsäure in deinem Bereich, schlag weitere Stoffe nach oder vergleiche zwei Produkte direkt.