SymbolbildMargarine
24 von 32 mit Sonnenblumenöl
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Stoff im Porträt
Hier siehst du, wie Behörden und Fachgremien den Stoff einordnen, in welchen bewerteten Produkten er steckt und welche ohne ihn auskommen. Jede Einstufung mit Quelle.
Sonnenblumenöl stufen wir als ohne Befund ein (Stufe 0 von 3). Er steckt in 14 von 39 Produkten im Bereich Proteinriegel, 20 von 32 Produkten im Bereich Nuss-Nougat-Creme, 19 von 34 Produkten im Bereich Babykekse, 21 von 31 Produkten im Bereich Hafermilch, 22 von 37 Produkten im Bereich Müsli, 17 von 36 Produkten im Bereich Gemüsebrühe, 24 von 32 Produkten im Bereich Margarine, 4 von 37 Produkten im Bereich Erdnussbutter, 7 von 33 Produkten im Bereich Babybrei und 2 von 29 Produkten im Bereich Schokolade ohne Zuckerzusatz.
Symbolbild24 von 32 mit Sonnenblumenöl
Symbolbild22 von 37 mit Sonnenblumenöl
Symbolbild21 von 31 mit Sonnenblumenöl
Symbolbild20 von 32 mit Sonnenblumenöl
Symbolbild19 von 34 mit Sonnenblumenöl
Symbolbild17 von 36 mit Sonnenblumenöl
Symbolbild14 von 39 mit Sonnenblumenöl
Symbolbild7 von 33 mit Sonnenblumenöl
Die Stufe folgt aus Bewertungen von Behörden und Fachgremien, jede mit Quelle. Sie beschreibt den Stoff, nicht die Menge in einem Produkt.
Im Score kein Abzug
Sonnenblumenöl
In den ausgewerteten Bewertungen von EU, SCCS, EFSA oder BfR steht kein Anlass für einen Abzug; das ist keine Sicherheitsgarantie.
Im Score minus 5 Punkte
Es gibt eine Diskussion, eine Höchstmenge, einen Warnhinweis oder ein bekanntes Allergiepotenzial, aber keine Einstufung als bedenklich.
Im Score minus 15 Punkte
Eine Behörde oder ein Fachausschuss sieht ein Risiko, nennt keine sichere Höchstmenge, oder ein Beschränkungsverfahren läuft.
Im Score minus 40 Punkte
Der Stoff ist in der Produktart verboten oder nach EU-Chemikalienrecht als Schadstoff eingestuft.
Steht ein Stoff unter den ersten fünf Zutaten, zählt sein Abzug 1,5-fach. Die Abzüge gelten im Teilscore Inhaltsstoffe, der bei 100 Punkten startet.
Lebensmittelzutat ohne zusatzstoff- oder sicherheitsbedingte Sonderregel. Als Zutat ist sie im Zutatenverzeichnis mit ihrer Bezeichnung anzugeben (VO (EU) Nr. 1169/2011).
Sonnenblume | weitere Bezeichnung |
|---|---|
high-oleic Sonnenblumenöl | weitere Bezeichnung |
Sonnenblumen- | weitere Bezeichnung |
Sonnenblumenöl kaltgepresst | weitere Bezeichnung |
pflanzliches Öl (Sonnenblumen) | weitere Bezeichnung |
Sonnenblumen | weitere Bezeichnung |
Eigene Zählung aus 340 bewerteten Produkten der betroffenen Bereiche. Spaltenköpfe sortieren.
| Bereich | Produkte | mit | ohne | Stufe hier |
|---|---|---|---|---|
| Margarine | 32 | 24 | 8 | 0 |
| Müsli | 37 | 22 | 15 | 0 |
| Hafermilch | 31 | 21 | 10 | 0 |
| Nuss-Nougat-Creme | 32 | 20 | 12 | 0 |
| Babykekse | 34 | 19 | 15 | 0 |
| Gemüsebrühe | 36 | 17 | 19 | 0 |
| Proteinriegel | 39 | 14 | 25 | 0 |
| Babybrei | 33 | 7 | 26 | 0 |
| Erdnussbutter | 37 | 4 | 33 | 0 |
| Schokolade ohne Zuckerzusatz | 29 | 2 | 27 | 0 |
Sonnenblumenöl stufen wir als ohne Befund ein (Stufe 0 von 3). Er steckt in 14 von 39 Produkten im Bereich Proteinriegel, 20 von 32 Produkten im Bereich Nuss-Nougat-Creme, 19 von 34 Produkten im Bereich Babykekse, 21 von 31 Produkten im Bereich Hafermilch, 22 von 37 Produkten im Bereich Müsli, 17 von 36 Produkten im Bereich Gemüsebrühe, 24 von 32 Produkten im Bereich Margarine, 4 von 37 Produkten im Bereich Erdnussbutter, 7 von 33 Produkten im Bereich Babybrei und 2 von 29 Produkten im Bereich Schokolade ohne Zuckerzusatz.
Lebensmittelzutat ohne zusatzstoff- oder sicherheitsbedingte Sonderregel. Als Zutat ist sie im Zutatenverzeichnis mit ihrer Bezeichnung anzugeben (VO (EU) Nr. 1169/2011).
Die Stufe beschreibt die Quellenlage zum Stoff, nicht die Menge in einem bestimmten Produkt und nicht seine Wirkung auf dich. Sie ist keine Diagnose und kein Sicherheitsurteil.
Quelle: EU, 25.10.2011
Auf der Zutatenliste steht Sonnenblumenöl als „Sonnenblume“, „high-oleic Sonnenblumenöl“, „Sonnenblumen-“ und „Sonnenblumenöl kaltgepresst“. Bei Kosmetik gilt der INCI-Name, bei Lebensmitteln die Bezeichnung oder E-Nummer.
Maßgeblich ist immer die Zutatenliste auf deiner Packung. Hersteller ändern Rezepturen, und manche Produkte gibt es in mehreren Varianten.
Stufe 0 · ohne Befund: In den ausgewerteten Bewertungen von EU, SCCS, EFSA oder BfR steht kein Anlass für einen Abzug; das ist keine Sicherheitsgarantie.
Im Score: kein Abzug. Alle vier Stufen erklärt das Stoff-Lexikon.
Quelle: Methodik, Formel 2.2
Maßgeblich ist immer die Zutatenliste auf deiner Packung. Hersteller ändern Rezepturen, und manche Produkte gibt es in mehreren Varianten.
Wenn du eine Abweichung findest, schick uns ein Foto der Zutatenliste. Hinweise sind willkommen. Ob und wann wir einen Eintrag ändern, entscheiden wir nach eigener Einschätzung; einen Anspruch auf Prüfung oder Antwort gibt es nicht.
Eine Einstufung kann sich ändern, wenn eine neue Behördenbewertung erscheint, ein Verfahren abgeschlossen wird oder uns jemand eine Quelle meldet. Ein festes Intervall versprechen wir nicht.
Ändert sich eine Einstufung, ändern sich auch die Scores aller Produkte, die den Stoff enthalten. Das Datum der letzten Datenprüfung steht unten auf jeder Seite.
Finde ein Produkt ohne Sonnenblumenöl in deinem Bereich, schlag weitere Stoffe nach oder vergleiche zwei Produkte direkt.