KaliumsorbatPotassium SorbateStufe 1 · umstritten
Kaliumsorbat ist das Kaliumsalz der Sorbinsäure und dient als Konservierungsmittel. In Kosmetik steht es in VO 1223/2009 Anhang V Nr. 4 (Sorbinsäure und ihre Salze) mit einer Höchstkonzentration von 0,6 Prozent, gerechnet als Säure; in Lebensmitteln ist es als E 202 nach VO (EG) Nr. 1333/2008 Anhang II Teil E zugelassen, etwa in zuckerarmen, kalorienarmen oder zuckerfreien Konfitüren (Kategorie 04.2.5.2) und in sonstigen Brotaufstrichen auf Früchtebasis (Kategorie 04.2.5.3) bis 1.000 mg/kg, gemeinsam mit Benzoaten und berechnet als freie Säure. Die EFSA hat Sorbinsäure und Kaliumsorbat 2015 neu bewertet und 2019 eine Gruppen-ADI von 11 mg je kg Körpergewicht und Tag (als Sorbinsäure) festgelegt, die im realistischsten Expositionsszenario nicht überschritten wird. Warum Stufe 1: Eine Höchstmenge in der Verordnung führt nach unserer Methodik zu Stufe 1, für alle Stoffe gleich, und ist kein Risiko-Urteil einer Behörde. In Lebensmitteln ordnen wir den Zusatzstoff E 202 nach der EFSA-Bewertung ein (eigener Eintrag Kaliumsorbat E 202).
Quelle: Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel (konsolidiert) (30.11.2009)