SymbolbildHafermilch
8 von 31 mit Riboflavin
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Stoff im Porträt
Hier siehst du, wie Behörden und Fachgremien den Stoff einordnen, in welchen bewerteten Produkten er steckt und welche ohne ihn auskommen. Jede Einstufung mit Quelle.
Riboflavin (Vitamin B2) stufen wir als ohne Befund ein (Stufe 0 von 3). Er steckt in 1 von 39 Produkten im Bereich Proteinriegel, 8 von 31 Produkten im Bereich Hafermilch, 1 von 5 Produkten im Bereich Fruchtgummi ohne Zuckerzusatz, 3 von 45 Produkten im Bereich Proteinpulver, 1 von 36 Produkten im Bereich Gemüsebrühe, 1 von 32 Produkten im Bereich Nuss-Nougat-Creme, 1 von 37 Produkten im Bereich Müsli, 4 von 32 Produkten im Bereich Margarine und 1 von 32 Produkten im Bereich Kaugummi.
Symbolbild8 von 31 mit Riboflavin
Symbolbild4 von 32 mit Riboflavin
Symbolbild3 von 45 mit Riboflavin
Symbolbild1 von 39 mit Riboflavin
Symbolbild1 von 37 mit Riboflavin
Symbolbild1 von 36 mit Riboflavin
Symbolbild1 von 32 mit Riboflavin
Symbolbild1 von 32 mit Riboflavin
Die Stufe folgt aus Bewertungen von Behörden und Fachgremien, jede mit Quelle. Sie beschreibt den Stoff, nicht die Menge in einem Produkt.
Im Score kein Abzug
Riboflavin
In den ausgewerteten Bewertungen von EU, SCCS, EFSA oder BfR steht kein Anlass für einen Abzug; das ist keine Sicherheitsgarantie.
Im Score minus 5 Punkte
Es gibt eine Diskussion, eine Höchstmenge, einen Warnhinweis oder ein bekanntes Allergiepotenzial, aber keine Einstufung als bedenklich.
Im Score minus 15 Punkte
Eine Behörde oder ein Fachausschuss sieht ein Risiko, nennt keine sichere Höchstmenge, oder ein Beschränkungsverfahren läuft.
Im Score minus 40 Punkte
Der Stoff ist in der Produktart verboten oder nach EU-Chemikalienrecht als Schadstoff eingestuft.
Steht ein Stoff unter den ersten fünf Zutaten, zählt sein Abzug 1,5-fach. Die Abzüge gelten im Teilscore Inhaltsstoffe, der bei 100 Punkten startet.
Für die Anreicherung von Lebensmitteln zugelassene Vitaminverbindung (VO (EG) Nr. 1925/2006 Anhang II). Keine stoffbezogene Sonderregel über die Zulassung hinaus.
Vitamin B2 | weitere Bezeichnung |
|---|---|
Riboflavin | weitere Bezeichnung |
B2 | weitere Bezeichnung |
Vitamine B2 | weitere Bezeichnung |
Farbstoff Riboflavin | weitere Bezeichnung |
Farbstoff (Riboflavin) | weitere Bezeichnung |
Eigene Zählung aus 289 bewerteten Produkten der betroffenen Bereiche. Spaltenköpfe sortieren.
| Bereich | Produkte | mit | ohne | Stufe hier |
|---|---|---|---|---|
| Hafermilch | 31 | 8 | 23 | 0 |
| Margarine | 32 | 4 | 28 | 0 |
| Proteinpulver | 45 | 3 | 42 | 0 |
| Proteinriegel | 39 | 1 | 38 | 0 |
| Müsli | 37 | 1 | 36 | 0 |
| Gemüsebrühe | 36 | 1 | 35 | 0 |
| Kaugummi | 32 | 1 | 31 | 0 |
| Nuss-Nougat-Creme | 32 | 1 | 31 | 0 |
| Fruchtgummi ohne Zuckerzusatz | 5 | 1 | 4 | 0 |
Riboflavin (Vitamin B2) stufen wir als ohne Befund ein (Stufe 0 von 3). Er steckt in 1 von 39 Produkten im Bereich Proteinriegel, 8 von 31 Produkten im Bereich Hafermilch, 1 von 5 Produkten im Bereich Fruchtgummi ohne Zuckerzusatz, 3 von 45 Produkten im Bereich Proteinpulver, 1 von 36 Produkten im Bereich Gemüsebrühe, 1 von 32 Produkten im Bereich Nuss-Nougat-Creme, 1 von 37 Produkten im Bereich Müsli, 4 von 32 Produkten im Bereich Margarine und 1 von 32 Produkten im Bereich Kaugummi.
Für die Anreicherung von Lebensmitteln zugelassene Vitaminverbindung (VO (EG) Nr. 1925/2006 Anhang II). Keine stoffbezogene Sonderregel über die Zulassung hinaus.
Die Stufe beschreibt die Quellenlage zum Stoff, nicht die Menge in einem bestimmten Produkt und nicht seine Wirkung auf dich. Sie ist keine Diagnose und kein Sicherheitsurteil.
Quelle: EU, 20.12.2006
Auf der Zutatenliste steht Riboflavin als „Vitamin B2“, „Riboflavin“, „B2“ und „Vitamine B2“. Bei Kosmetik gilt der INCI-Name, bei Lebensmitteln die Bezeichnung oder E-Nummer.
Maßgeblich ist immer die Zutatenliste auf deiner Packung. Hersteller ändern Rezepturen, und manche Produkte gibt es in mehreren Varianten.
Stufe 0 · ohne Befund: In den ausgewerteten Bewertungen von EU, SCCS, EFSA oder BfR steht kein Anlass für einen Abzug; das ist keine Sicherheitsgarantie.
Im Score: kein Abzug. Alle vier Stufen erklärt das Stoff-Lexikon.
Quelle: Methodik, Formel 2.2
Maßgeblich ist immer die Zutatenliste auf deiner Packung. Hersteller ändern Rezepturen, und manche Produkte gibt es in mehreren Varianten.
Wenn du eine Abweichung findest, schick uns ein Foto der Zutatenliste. Hinweise sind willkommen. Ob und wann wir einen Eintrag ändern, entscheiden wir nach eigener Einschätzung; einen Anspruch auf Prüfung oder Antwort gibt es nicht.
Eine Einstufung kann sich ändern, wenn eine neue Behördenbewertung erscheint, ein Verfahren abgeschlossen wird oder uns jemand eine Quelle meldet. Ein festes Intervall versprechen wir nicht.
Ändert sich eine Einstufung, ändern sich auch die Scores aller Produkte, die den Stoff enthalten. Das Datum der letzten Datenprüfung steht unten auf jeder Seite.
Finde ein Produkt ohne Riboflavin in deinem Bereich, schlag weitere Stoffe nach oder vergleiche zwei Produkte direkt.