MononatriumglutamatMononatriumglutamatStufe 2 · bedenklich
Geschmacksverstärker, in der EU als Zusatzstoff E 621 zugelassen (VO (EG) Nr. 1333/2008). Die EFSA hat 2017 für Glutaminsäure und Glutamate (E 620 bis E 625) eine Gruppen-ADI von 30 mg je kg Körpergewicht abgeleitet und festgestellt, dass die Aufnahme bei Menschen aller Bevölkerungsgruppen mit hohem Verzehr solcher Lebensmittel sowie bei Kleinkindern und Kindern schon mit mittlerem Verzehr darüber liegen kann; sie empfahl, die Höchstmengen zu überprüfen. Brühen und Würzmittel gehören laut Verbraucherzentrale Hamburg zu den typischen Einsatzbereichen; in Bio-Lebensmitteln ist der Zusatz nicht erlaubt. Warum Stufe 2: Die EFSA beschreibt eine Überschreitung der zulässigen Tagesdosis bei hohem Verzehr in allen Bevölkerungsgruppen und bei mittlerem Verzehr in einzelnen Gruppen; das erfüllt unser Kriterium für Zusatzstoffe. Stufe 2 vergeben wir bei Zusatzstoffen, wenn die EFSA eine Überschreitung der zulässigen Tagesdosis bei durchschnittlichem Verzehr in mindestens einer Bevölkerungsgruppe oder bei hohem Verzehr in allen oder den meisten Gruppen beschreibt; Stufe 1, wenn sie eine Überschreitung nur in Extremszenarien beschreibt. Die Einstufung beschreibt die Aufnahme über die gesamte Ernährung, nicht die Menge in einem einzelnen Produkt.
Quelle: EFSA reviews safety of glutamates added to food (Pressemitteilung zur Neubewertung E 620 bis E 625) (12.07.2017)