SymbolbildGemüsebrühe
2 von 36 mit Dinatriumguanylat
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Stoff im Porträt
Hier siehst du, wie Behörden und Fachgremien den Stoff einordnen, in welchen bewerteten Produkten er steckt und welche ohne ihn auskommen. Jede Einstufung mit Quelle.
Dinatriumguanylat (E 627) stufen wir als umstritten ein (Stufe 1 von 3). Er steckt in 2 von 36 bewerteten Produkten.
Symbolbild2 von 36 mit Dinatriumguanylat
Je Bereich die Produkte ohne den Stoff, in der Reihenfolge der Rangliste. Sortiert wird nur nach Score. Bei gleichem Score steht das Produkt mit mehr geprüften Kriterien vorn, danach entscheidet der Name (alphabetisch). Die Reihenfolge ist keine Kaufempfehlung.
34 von 36 ohneSymbolbildDie Stufe folgt aus Bewertungen von Behörden und Fachgremien, jede mit Quelle. Sie beschreibt den Stoff, nicht die Menge in einem Produkt.
Im Score kein Abzug
In den ausgewerteten Bewertungen von EU, SCCS, EFSA oder BfR steht kein Anlass für einen Abzug; das ist keine Sicherheitsgarantie.
Im Score minus 5 Punkte
Dinatriumguanylat
Es gibt eine Diskussion, eine Höchstmenge, einen Warnhinweis oder ein bekanntes Allergiepotenzial, aber keine Einstufung als bedenklich.
Im Score minus 15 Punkte
Eine Behörde oder ein Fachausschuss sieht ein Risiko, nennt keine sichere Höchstmenge, oder ein Beschränkungsverfahren läuft.
Im Score minus 40 Punkte
Der Stoff ist in der Produktart verboten oder nach EU-Chemikalienrecht als Schadstoff eingestuft.
Steht ein Stoff unter den ersten fünf Zutaten, zählt sein Abzug 1,5-fach. Die Abzüge gelten im Teilscore Inhaltsstoffe, der bei 100 Punkten startet.
Dinatriumguanylat (E 627) ist ein Geschmacksverstärker aus der Gruppe der Ribonukleotide und wird meist zusammen mit Glutamat eingesetzt; er wirkt um ein Vielfaches stärker als Glutamat. Für die Gruppe E 626 bis E 635 ist kein ADI-Wert festgelegt. Die Verbraucherzentrale Hamburg rät Menschen mit gestörtem Harnsäureabbau (Gicht), solche Zusatzstoffe zu meiden, weil beim Abbau Harnsäure entsteht. Die EFSA-Neubewertung der Ribonukleotide läuft noch (Datenaufruf 2023/2024).
Zulassung: In der EU als Lebensmittelzusatzstoff E 627 zugelassen (VO (EG) Nr. 1333/2008 Anhang II).
Dinatriumguanylat | weitere Bezeichnung |
|---|---|
E 627 | weitere Bezeichnung |
E627 | weitere Bezeichnung |
Natriumguanylat | weitere Bezeichnung |
Dinatrium-5'-guanylat | weitere Bezeichnung |
Eigene Zählung aus 36 bewerteten Produkten der betroffenen Bereiche. Spaltenköpfe sortieren.
| Bereich | Produkte | mit | ohne | Stufe hier |
|---|---|---|---|---|
| Gemüsebrühe | 36 | 2 | 34 | 1 |
| Produkt | Bereich | Score |
|---|---|---|
| Maggi Gartengemüse Bouillon für 7 l 130 g | Gemüsebrühe | 60 |
| Wela-Gold Gemüsebouillon Paste (für 16 l) | Gemüsebrühe | 54 |
Andere Stoffe der Stufen 1 bis 3 aus demselben Bereich, jeweils mit Einstufung und Quelle auf der eigenen Seite.
Dinatriumguanylat (E 627) stufen wir als umstritten ein (Stufe 1 von 3). Er steckt in 2 von 36 bewerteten Produkten.
Dinatriumguanylat (E 627) ist ein Geschmacksverstärker aus der Gruppe der Ribonukleotide und wird meist zusammen mit Glutamat eingesetzt; er wirkt um ein Vielfaches stärker als Glutamat. Für die Gruppe E 626 bis E 635 ist kein ADI-Wert festgelegt. Die Verbraucherzentrale Hamburg rät Menschen mit gestörtem Harnsäureabbau (Gicht), solche Zusatzstoffe zu meiden, weil beim Abbau Harnsäure entsteht. Die EFSA-Neubewertung der Ribonukleotide läuft noch (Datenaufruf 2023/2024).
Die Stufe beschreibt die Quellenlage zum Stoff, nicht die Menge in einem bestimmten Produkt und nicht seine Wirkung auf dich. Sie ist keine Diagnose und kein Sicherheitsurteil.
Quelle: VZ, 23.08.2024; EFSA, 01.06.2023; EU, 16.12.2008
In der EU als Lebensmittelzusatzstoff E 627 zugelassen (VO (EG) Nr. 1333/2008 Anhang II).
Zugelassen heißt nicht automatisch ohne Bedenken: Viele Stoffe dürfen nur mit Höchstmengen oder Warnhinweisen verwendet werden. Umgekehrt ist ein umstrittener Stoff nicht verboten.
Auf der Zutatenliste steht Dinatriumguanylat als „Dinatriumguanylat“, „E 627“, „E627“ und „Natriumguanylat“. Bei Kosmetik gilt der INCI-Name, bei Lebensmitteln die Bezeichnung oder E-Nummer.
Maßgeblich ist immer die Zutatenliste auf deiner Packung. Hersteller ändern Rezepturen, und manche Produkte gibt es in mehreren Varianten.
Stufe 1 · umstritten: Es gibt eine Diskussion, eine Höchstmenge, einen Warnhinweis oder ein bekanntes Allergiepotenzial, aber keine Einstufung als bedenklich.
Im Score: minus 5 Punkte. Steht ein Stoff unter den ersten fünf Zutaten, zählt sein Abzug 1,5-fach. Alle vier Stufen erklärt das Stoff-Lexikon.
Quelle: Methodik, Formel 2.2
Nein. „Ohne Dinatriumguanylat“ heißt nur, dass der Stoff nicht auf der Zutatenliste steht. Über Wirkung, Verträglichkeit oder Qualität sagt das nichts.
Die Reihenfolge in den Listen folgt dem Score nach unserer offenen Formel. Er ordnet alle deklarierten Inhaltsstoffe ein, dazu Siegel und Rückrufe. Ein Produkt ohne diesen Stoff kann andere Stoffe enthalten, die wir als umstritten oder bedenklich einstufen.
Maßgeblich ist immer die Zutatenliste auf deiner Packung. Hersteller ändern Rezepturen, und manche Produkte gibt es in mehreren Varianten.
Wenn du eine Abweichung findest, schick uns ein Foto der Zutatenliste. Hinweise sind willkommen. Ob und wann wir einen Eintrag ändern, entscheiden wir nach eigener Einschätzung; einen Anspruch auf Prüfung oder Antwort gibt es nicht.
Eine Einstufung kann sich ändern, wenn eine neue Behördenbewertung erscheint, ein Verfahren abgeschlossen wird oder uns jemand eine Quelle meldet. Ein festes Intervall versprechen wir nicht.
Ändert sich eine Einstufung, ändern sich auch die Scores aller Produkte, die den Stoff enthalten. Das Datum der letzten Datenprüfung steht unten auf jeder Seite.
Finde ein Produkt ohne Dinatriumguanylat in deinem Bereich, schlag weitere Stoffe nach oder vergleiche zwei Produkte direkt.