SymbolbildFruchtgummi ohne Zuckerzusatz
2 von 5 mit Lutein
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Stoff im Porträt
Hier siehst du, wie Behörden und Fachgremien den Stoff einordnen, in welchen bewerteten Produkten er steckt und welche ohne ihn auskommen. Jede Einstufung mit Quelle.
Lutein (E 161b) stufen wir als umstritten ein (Stufe 1 von 3). Er steckt in 2 von 5 bewerteten Produkten.
Symbolbild2 von 5 mit Lutein
Je Bereich die Produkte ohne den Stoff, in der Reihenfolge der Rangliste. Sortiert wird nur nach Score. Bei gleichem Score steht das Produkt mit mehr geprüften Kriterien vorn, danach entscheidet der Name (alphabetisch). Die Reihenfolge ist keine Kaufempfehlung.
3 von 5 ohneSymbolbildDie Stufe folgt aus Bewertungen von Behörden und Fachgremien, jede mit Quelle. Sie beschreibt den Stoff, nicht die Menge in einem Produkt.
Im Score kein Abzug
In den ausgewerteten Bewertungen von EU, SCCS, EFSA oder BfR steht kein Anlass für einen Abzug; das ist keine Sicherheitsgarantie.
Im Score minus 5 Punkte
Lutein
Es gibt eine Diskussion, eine Höchstmenge, einen Warnhinweis oder ein bekanntes Allergiepotenzial, aber keine Einstufung als bedenklich.
Im Score minus 15 Punkte
Eine Behörde oder ein Fachausschuss sieht ein Risiko, nennt keine sichere Höchstmenge, oder ein Beschränkungsverfahren läuft.
Im Score minus 40 Punkte
Der Stoff ist in der Produktart verboten oder nach EU-Chemikalienrecht als Schadstoff eingestuft.
Steht ein Stoff unter den ersten fünf Zutaten, zählt sein Abzug 1,5-fach. Die Abzüge gelten im Teilscore Inhaltsstoffe, der bei 100 Punkten startet.
Gelber Carotinoid-Farbstoff, in der EU als E 161b zugelassen. Die EFSA legte 2010 bei der Neubewertung eine zulässige Tagesdosis von 1 mg je kg Körpergewicht fest. 2012 rechnete sie mit neuen, niedrigeren Verwendungsmengen nach: Zusammen mit Lutein aus der üblichen Ernährung liegt die Aufnahme im Mittel in allen Altersgruppen und bei Erwachsenen auch bei hohem Verzehr innerhalb der zulässigen Tagesdosis; überschritten wird sie nur bei Kindern mit hohem Verzehr (95. bzw. 97,5. Perzentil) in zwei Ländern (Niederlande, Vereinigtes Königreich). Warum Stufe 1: Die EFSA beschreibt eine Überschreitung nur bei hohem Verzehr in einzelnen Gruppen, nicht im Mittel und nicht in den meisten Gruppen; das ordnen wir nach unserem Kriterium für Zusatzstoffe mit 1 ein. Stufe 2 vergeben wir bei Zusatzstoffen, wenn die EFSA eine Überschreitung der zulässigen Tagesdosis bei durchschnittlichem Verzehr in mindestens einer Bevölkerungsgruppe oder bei hohem Verzehr in allen oder den meisten Gruppen beschreibt; Stufe 1, wenn sie eine Überschreitung nur in Extremszenarien beschreibt.
Zulassung: In der EU als Farbstoff E 161b zugelassen (VO (EG) Nr. 1333/2008 Anhang II).
E 161b | E-Nummer auf Lebensmitteln |
|---|---|
Lutein | weitere Bezeichnung |
Farbstoff Lutein | weitere Bezeichnung |
Lutein (E161b) | weitere Bezeichnung |
E161b | weitere Bezeichnung |
Eigene Zählung aus 5 bewerteten Produkten der betroffenen Bereiche. Spaltenköpfe sortieren.
| Bereich | Produkte | mit | ohne | Stufe hier |
|---|---|---|---|---|
| Fruchtgummi ohne Zuckerzusatz | 5 | 2 | 3 | 1 |
| Produkt | Bereich | Score |
|---|---|---|
| LCW Zuckerfreie Gummibärchen 500 g | Fruchtgummi ohne Zuckerzusatz | 72 |
| LCW Zuckerfreie Gummibonbons Wine Gums Mix 500 g | Fruchtgummi ohne Zuckerzusatz | 64 |
Andere Stoffe der Stufen 1 bis 3 aus demselben Bereich, jeweils mit Einstufung und Quelle auf der eigenen Seite.
Lutein (E 161b) stufen wir als umstritten ein (Stufe 1 von 3). Er steckt in 2 von 5 bewerteten Produkten.
Gelber Carotinoid-Farbstoff, in der EU als E 161b zugelassen. Die EFSA legte 2010 bei der Neubewertung eine zulässige Tagesdosis von 1 mg je kg Körpergewicht fest. 2012 rechnete sie mit neuen, niedrigeren Verwendungsmengen nach: Zusammen mit Lutein aus der üblichen Ernährung liegt die Aufnahme im Mittel in allen Altersgruppen und bei Erwachsenen auch bei hohem Verzehr innerhalb der zulässigen Tagesdosis; überschritten wird sie nur bei Kindern mit hohem Verzehr (95. bzw. 97,5. Perzentil) in zwei Ländern (Niederlande, Vereinigtes Königreich). Warum Stufe 1: Die EFSA beschreibt eine Überschreitung nur bei hohem Verzehr in einzelnen Gruppen, nicht im Mittel und nicht in den meisten Gruppen; das ordnen wir nach unserem Kriterium für Zusatzstoffe mit 1 ein. Stufe 2 vergeben wir bei Zusatzstoffen, wenn die EFSA eine Überschreitung der zulässigen Tagesdosis bei durchschnittlichem Verzehr in mindestens einer Bevölkerungsgruppe oder bei hohem Verzehr in allen oder den meisten Gruppen beschreibt; Stufe 1, wenn sie eine Überschreitung nur in Extremszenarien beschreibt.
Die Stufe beschreibt die Quellenlage zum Stoff, nicht die Menge in einem bestimmten Produkt und nicht seine Wirkung auf dich. Sie ist keine Diagnose und kein Sicherheitsurteil.
Quelle: EFSA, 28.07.2010; EFSA, 14.03.2012; EU, 11.11.2011
In der EU als Farbstoff E 161b zugelassen (VO (EG) Nr. 1333/2008 Anhang II).
Zugelassen heißt nicht automatisch ohne Bedenken: Viele Stoffe dürfen nur mit Höchstmengen oder Warnhinweisen verwendet werden. Umgekehrt ist ein umstrittener Stoff nicht verboten.
Auf der Zutatenliste steht Lutein als „E 161b“, „Lutein“, „Farbstoff Lutein“ und „Lutein (E161b)“. Bei Kosmetik gilt der INCI-Name, bei Lebensmitteln die Bezeichnung oder E-Nummer.
Maßgeblich ist immer die Zutatenliste auf deiner Packung. Hersteller ändern Rezepturen, und manche Produkte gibt es in mehreren Varianten.
Stufe 1 · umstritten: Es gibt eine Diskussion, eine Höchstmenge, einen Warnhinweis oder ein bekanntes Allergiepotenzial, aber keine Einstufung als bedenklich.
Im Score: minus 5 Punkte. Steht ein Stoff unter den ersten fünf Zutaten, zählt sein Abzug 1,5-fach. Alle vier Stufen erklärt das Stoff-Lexikon.
Quelle: Methodik, Formel 2.2
Nein. „Ohne Lutein“ heißt nur, dass der Stoff nicht auf der Zutatenliste steht. Über Wirkung, Verträglichkeit oder Qualität sagt das nichts.
Die Reihenfolge in den Listen folgt dem Score nach unserer offenen Formel. Er ordnet alle deklarierten Inhaltsstoffe ein, dazu Siegel und Rückrufe. Ein Produkt ohne diesen Stoff kann andere Stoffe enthalten, die wir als umstritten oder bedenklich einstufen.
Maßgeblich ist immer die Zutatenliste auf deiner Packung. Hersteller ändern Rezepturen, und manche Produkte gibt es in mehreren Varianten.
Wenn du eine Abweichung findest, schick uns ein Foto der Zutatenliste. Hinweise sind willkommen. Ob und wann wir einen Eintrag ändern, entscheiden wir nach eigener Einschätzung; einen Anspruch auf Prüfung oder Antwort gibt es nicht.
Eine Einstufung kann sich ändern, wenn eine neue Behördenbewertung erscheint, ein Verfahren abgeschlossen wird oder uns jemand eine Quelle meldet. Ein festes Intervall versprechen wir nicht.
Ändert sich eine Einstufung, ändern sich auch die Scores aller Produkte, die den Stoff enthalten. Das Datum der letzten Datenprüfung steht unten auf jeder Seite.
Finde ein Produkt ohne Lutein in deinem Bereich, schlag weitere Stoffe nach oder vergleiche zwei Produkte direkt.