LuteinLutein (E161b)Stufe 1 · umstritten
Gelber Carotinoid-Farbstoff, in der EU als E 161b zugelassen. Die EFSA legte 2010 bei der Neubewertung eine zulässige Tagesdosis von 1 mg je kg Körpergewicht fest. 2012 rechnete sie mit neuen, niedrigeren Verwendungsmengen nach: Zusammen mit Lutein aus der üblichen Ernährung liegt die Aufnahme im Mittel in allen Altersgruppen und bei Erwachsenen auch bei hohem Verzehr innerhalb der zulässigen Tagesdosis; überschritten wird sie nur bei Kindern mit hohem Verzehr (95. bzw. 97,5. Perzentil) in zwei Ländern (Niederlande, Vereinigtes Königreich). Warum Stufe 1: Die EFSA beschreibt eine Überschreitung nur bei hohem Verzehr in einzelnen Gruppen, nicht im Mittel und nicht in den meisten Gruppen; das ordnen wir nach unserem Kriterium für Zusatzstoffe mit 1 ein. Stufe 2 vergeben wir bei Zusatzstoffen, wenn die EFSA eine Überschreitung der zulässigen Tagesdosis bei durchschnittlichem Verzehr in mindestens einer Bevölkerungsgruppe oder bei hohem Verzehr in allen oder den meisten Gruppen beschreibt; Stufe 1, wenn sie eine Überschreitung nur in Extremszenarien beschreibt.
Quelle: Scientific Opinion on the re-evaluation of lutein (E 161b) as a food additive (28.07.2010)