SymbolbildKaugummi
26 von 32 mit Carnaubawachs
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Stoff im Porträt
Hier siehst du, wie Behörden und Fachgremien den Stoff einordnen, in welchen bewerteten Produkten er steckt und welche ohne ihn auskommen. Jede Einstufung mit Quelle.
Carnaubawachs (E 903) stufen wir als ohne Befund ein (Stufe 0 von 3). Er steckt in 26 von 32 Produkten im Bereich Kaugummi und 5 von 5 Produkten im Bereich Fruchtgummi ohne Zuckerzusatz.
Symbolbild26 von 32 mit Carnaubawachs
Symbolbild5 von 5 mit Carnaubawachs
Die Stufe folgt aus Bewertungen von Behörden und Fachgremien, jede mit Quelle. Sie beschreibt den Stoff, nicht die Menge in einem Produkt.
Im Score kein Abzug
Carnaubawachs
In den ausgewerteten Bewertungen von EU, SCCS, EFSA oder BfR steht kein Anlass für einen Abzug; das ist keine Sicherheitsgarantie.
Im Score minus 5 Punkte
Es gibt eine Diskussion, eine Höchstmenge, einen Warnhinweis oder ein bekanntes Allergiepotenzial, aber keine Einstufung als bedenklich.
Im Score minus 15 Punkte
Eine Behörde oder ein Fachausschuss sieht ein Risiko, nennt keine sichere Höchstmenge, oder ein Beschränkungsverfahren läuft.
Im Score minus 40 Punkte
Der Stoff ist in der Produktart verboten oder nach EU-Chemikalienrecht als Schadstoff eingestuft.
Steht ein Stoff unter den ersten fünf Zutaten, zählt sein Abzug 1,5-fach. Die Abzüge gelten im Teilscore Inhaltsstoffe, der bei 100 Punkten startet.
Pflanzliches Wachs aus den Blättern der Carnaubapalme, in der EU als Zusatzstoff E 903 zugelassen und bei Fruchtgummis als Überzugsmittel eingesetzt, damit die Stücke nicht zusammenkleben (VO (EG) Nr. 1333/2008 Anhang II, nur als Überzugsmittel). Keine besondere Diskussion bekannt.
Zulassung: In der EU als Lebensmittelzusatzstoff E 903 zugelassen (VO (EG) Nr. 1333/2008 Anhang II).
E 903 | E-Nummer auf Lebensmitteln |
|---|---|
Carnaubawachs | weitere Bezeichnung |
Camaubawachs | weitere Bezeichnung |
Carnabawachs | weitere Bezeichnung |
Überzugsmittel Carnaubawachs | weitere Bezeichnung |
E903 | weitere Bezeichnung |
Eigene Zählung aus 37 bewerteten Produkten der betroffenen Bereiche. Spaltenköpfe sortieren.
| Bereich | Produkte | mit | ohne | Stufe hier |
|---|---|---|---|---|
| Kaugummi | 32 | 26 | 6 | 0 |
| Fruchtgummi ohne Zuckerzusatz | 5 | 5 | 0 | 0 |
| Produkt | Bereich | Score |
|---|---|---|
| Birkengold Xylit Kaugummi Pfefferminze zuckerfrei 12 Stück | Kaugummi | 84 |
| Forest Gum Kaugummi Cassis Minze zuckerfrei 10 Stück | Kaugummi | 84 |
| miradent Xylit-Kaugummi Pfefferminz 30 g Dose | Kaugummi | 84 |
| Xucker Xylit-Kaugummis Spearmint 100 g Dose | Kaugummi | 84 |
| Forest Gum Kaugummi Minze zuckerfrei 10 Stück 20 g | Kaugummi | 78 |
| Birkengold Schlaufüchse zuckerfrei 50 g | Fruchtgummi ohne Zuckerzusatz | 78 |
| LCW Zuckerfreie Gummibärchen 500 g | Fruchtgummi ohne Zuckerzusatz | 72 |
| Diablo Sugar Free Gummy Drops 75 g | Fruchtgummi ohne Zuckerzusatz | 70 |
| LCW Zuckerfreie Gummibonbons Wine Gums Mix 500 g | Fruchtgummi ohne Zuckerzusatz | 64 |
| Nordthy Fruchtgummi Lakritz zuckerfrei 65 g | Fruchtgummi ohne Zuckerzusatz | 50 |
Carnaubawachs (E 903) stufen wir als ohne Befund ein (Stufe 0 von 3). Er steckt in 26 von 32 Produkten im Bereich Kaugummi und 5 von 5 Produkten im Bereich Fruchtgummi ohne Zuckerzusatz.
Pflanzliches Wachs aus den Blättern der Carnaubapalme, in der EU als Zusatzstoff E 903 zugelassen und bei Fruchtgummis als Überzugsmittel eingesetzt, damit die Stücke nicht zusammenkleben (VO (EG) Nr. 1333/2008 Anhang II, nur als Überzugsmittel). Keine besondere Diskussion bekannt.
Die Stufe beschreibt die Quellenlage zum Stoff, nicht die Menge in einem bestimmten Produkt und nicht seine Wirkung auf dich. Sie ist keine Diagnose und kein Sicherheitsurteil.
Quelle: EU, 11.11.2011; EU, 16.12.2008
In der EU als Lebensmittelzusatzstoff E 903 zugelassen (VO (EG) Nr. 1333/2008 Anhang II).
Zugelassen heißt nicht automatisch ohne Bedenken: Viele Stoffe dürfen nur mit Höchstmengen oder Warnhinweisen verwendet werden. Umgekehrt ist ein umstrittener Stoff nicht verboten.
Auf der Zutatenliste steht Carnaubawachs als „E 903“, „Carnaubawachs“, „Camaubawachs“ und „Carnabawachs“. Bei Kosmetik gilt der INCI-Name, bei Lebensmitteln die Bezeichnung oder E-Nummer.
Maßgeblich ist immer die Zutatenliste auf deiner Packung. Hersteller ändern Rezepturen, und manche Produkte gibt es in mehreren Varianten.
Stufe 0 · ohne Befund: In den ausgewerteten Bewertungen von EU, SCCS, EFSA oder BfR steht kein Anlass für einen Abzug; das ist keine Sicherheitsgarantie.
Im Score: kein Abzug. Alle vier Stufen erklärt das Stoff-Lexikon.
Quelle: Methodik, Formel 2.2
Maßgeblich ist immer die Zutatenliste auf deiner Packung. Hersteller ändern Rezepturen, und manche Produkte gibt es in mehreren Varianten.
Wenn du eine Abweichung findest, schick uns ein Foto der Zutatenliste. Hinweise sind willkommen. Ob und wann wir einen Eintrag ändern, entscheiden wir nach eigener Einschätzung; einen Anspruch auf Prüfung oder Antwort gibt es nicht.
Eine Einstufung kann sich ändern, wenn eine neue Behördenbewertung erscheint, ein Verfahren abgeschlossen wird oder uns jemand eine Quelle meldet. Ein festes Intervall versprechen wir nicht.
Ändert sich eine Einstufung, ändern sich auch die Scores aller Produkte, die den Stoff enthalten. Das Datum der letzten Datenprüfung steht unten auf jeder Seite.
Finde ein Produkt ohne Carnaubawachs in deinem Bereich, schlag weitere Stoffe nach oder vergleiche zwei Produkte direkt.