PalmölPflanzenfett* (Palm)Stufe 1 · umstritten
Raffiniertes Palmöl enthält im Vergleich zu anderen Pflanzenölen besonders hohe Gehalte an 3-MCPD- und Glycidyl-Fettsäureestern, die bei der Raffination entstehen (EFSA 2016, doi 10.2903/j.efsa.2016.4426). Für diese Prozesskontaminanten gilt das Minimierungsgebot; das BfR hat sich dazu mehrfach geäußert. Die EU begrenzt die Gehalte seit 2023 (VO 2023/915): 3-MCPD-Ester in Palmkernöl höchstens 1.250 µg/kg, in anderen pflanzlichen Ölen wie Palmöl höchstens 2.500 µg/kg, Glycidylester in Ölen allgemein höchstens 1.000 µg/kg. Seit dem 19.08.2026 gelten Höchstgehalte auch für zusammengesetzte Lebensmittel mit mehr als 5 % Fett und zugesetzten pflanzlichen Ölen oder Fetten, bezogen auf den Fettanteil (VO 2026/1825): 3-MCPD je nach Ölart 1.250 oder 2.500 µg/kg Fett, Glycidylester 1.000 µg/kg Fett. Ab dem 01.01.2027 sinken die Werte für Öle zur Herstellung von Beikost und Getreidebeikost für Säuglinge und Kleinkinder auf 500 µg/kg (3-MCPD) und 250 µg/kg (Glycidylester); für Beikost und Getreidebeikost selbst gelten dann erstmals 50 µg/kg und 25 µg/kg. Ganz gehärtetes Palmfett führen wir unter Palmöl: Die Einstufung hängt an den Prozesskontaminanten der Raffination, nicht an der Härtung; teilweise gehärtetes Palmfett steht wegen der Trans-Fettsäuren unter „Pflanzenöl oder -fett, teilweise gehärtet“.
Quelle: Risks for human health related to the presence of 3- and 2-monochloropropanediol (MCPD), and their fatty acid esters, and glycidyl fatty acid esters in food (03.05.2016)