SymbolbildMargarine
10 von 32 mit Palmöl
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Stoff im Porträt
Hier siehst du, wie Behörden und Fachgremien den Stoff einordnen, in welchen bewerteten Produkten er steckt und welche ohne ihn auskommen. Jede Einstufung mit Quelle.
Palmöl (Palmfett) stufen wir als umstritten ein (Stufe 1 von 3). Er steckt in 1 von 34 Produkten im Bereich Babykekse, 8 von 37 Produkten im Bereich Erdnussbutter, 5 von 36 Produkten im Bereich Gemüsebrühe, 10 von 32 Produkten im Bereich Margarine, 10 von 32 Produkten im Bereich Nuss-Nougat-Creme, 1 von 33 Produkten im Bereich Babybrei, 8 von 39 Produkten im Bereich Proteinriegel, 2 von 45 Produkten im Bereich Proteinpulver, 3 von 37 Produkten im Bereich Müsli und 2 von 29 Produkten im Bereich Schokolade ohne Zuckerzusatz.
Symbolbild10 von 32 mit Palmöl
Symbolbild10 von 32 mit Palmöl
Symbolbild8 von 39 mit Palmöl
Symbolbild8 von 37 mit Palmöl
Symbolbild5 von 36 mit Palmöl
Symbolbild3 von 37 mit Palmöl
Symbolbild2 von 45 mit Palmöl
Symbolbild2 von 29 mit Palmöl
Je Bereich die Produkte ohne den Stoff, in der Reihenfolge der Rangliste. Sortiert wird nur nach Score. Bei gleichem Score steht das Produkt mit mehr geprüften Kriterien vorn, danach entscheidet der Name (alphabetisch). Die Reihenfolge ist keine Kaufempfehlung.
22 von 32 ohneSymbolbildNaturli
22 von 32 ohneSymbolbildAlnatura
31 von 39 ohneSymbolbildNaturally PAM
29 von 37 ohneSymbolbildAlnatura
31 von 36 ohneSymbolbild
34 von 37 ohneSymbolbildAlnatura
Palmöl steht laut Zutatenliste in 50 von 354 bewerteten Produkten der betroffenen Bereiche (14 Prozent, eigene Zählung). In 2 Listen stehen die Produkte ohne Palmöl, sortiert nach Score.
22 von 32 bewerteten ohne Palmöl
22 von 32 bewerteten ohne Palmöl
Die Stufe folgt aus Bewertungen von Behörden und Fachgremien, jede mit Quelle. Sie beschreibt den Stoff, nicht die Menge in einem Produkt.
Im Score kein Abzug
In den ausgewerteten Bewertungen von EU, SCCS, EFSA oder BfR steht kein Anlass für einen Abzug; das ist keine Sicherheitsgarantie.
Im Score minus 5 Punkte
Palmöl
Es gibt eine Diskussion, eine Höchstmenge, einen Warnhinweis oder ein bekanntes Allergiepotenzial, aber keine Einstufung als bedenklich.
Im Score minus 15 Punkte
Eine Behörde oder ein Fachausschuss sieht ein Risiko, nennt keine sichere Höchstmenge, oder ein Beschränkungsverfahren läuft.
Im Score minus 40 Punkte
Der Stoff ist in der Produktart verboten oder nach EU-Chemikalienrecht als Schadstoff eingestuft.
Steht ein Stoff unter den ersten fünf Zutaten, zählt sein Abzug 1,5-fach. Die Abzüge gelten im Teilscore Inhaltsstoffe, der bei 100 Punkten startet.
Raffiniertes Palmöl enthält im Vergleich zu anderen Pflanzenölen besonders hohe Gehalte an 3-MCPD- und Glycidyl-Fettsäureestern, die bei der Raffination entstehen (EFSA 2016, doi 10.2903/j.efsa.2016.4426). Für diese Prozesskontaminanten gilt das Minimierungsgebot; das BfR hat sich dazu mehrfach geäußert. Die EU begrenzt die Gehalte seit 2023 (VO 2023/915): 3-MCPD-Ester in Palmkernöl höchstens 1.250 µg/kg, in anderen pflanzlichen Ölen wie Palmöl höchstens 2.500 µg/kg, Glycidylester in Ölen allgemein höchstens 1.000 µg/kg. Seit dem 19.08.2026 gelten Höchstgehalte auch für zusammengesetzte Lebensmittel mit mehr als 5 % Fett und zugesetzten pflanzlichen Ölen oder Fetten, bezogen auf den Fettanteil (VO 2026/1825): 3-MCPD je nach Ölart 1.250 oder 2.500 µg/kg Fett, Glycidylester 1.000 µg/kg Fett. Ab dem 01.01.2027 sinken die Werte für Öle zur Herstellung von Beikost und Getreidebeikost für Säuglinge und Kleinkinder auf 500 µg/kg (3-MCPD) und 250 µg/kg (Glycidylester); für Beikost und Getreidebeikost selbst gelten dann erstmals 50 µg/kg und 25 µg/kg. Ganz gehärtetes Palmfett führen wir unter Palmöl: Die Einstufung hängt an den Prozesskontaminanten der Raffination, nicht an der Härtung; teilweise gehärtetes Palmfett steht wegen der Trans-Fettsäuren unter „Pflanzenöl oder -fett, teilweise gehärtet“.
Palmfett | weitere Bezeichnung |
|---|---|
Palmkernfett | weitere Bezeichnung |
Palmkernöl | weitere Bezeichnung |
Palm | weitere Bezeichnung |
Palmöl | weitere Bezeichnung |
pflanzliche Fette (Palm) | weitere Bezeichnung |
Eigene Zählung aus 354 bewerteten Produkten der betroffenen Bereiche. Spaltenköpfe sortieren.
| Bereich | Produkte | mit | ohne | Stufe hier |
|---|---|---|---|---|
| Margarine | 32 | 10 | 22 | 1 |
| Nuss-Nougat-Creme | 32 | 10 | 22 | 1 |
| Proteinriegel | 39 | 8 | 31 | 1 |
| Erdnussbutter | 37 | 8 | 29 | 1 |
| Gemüsebrühe | 36 | 5 | 31 | 1 |
| Müsli | 37 | 3 | 34 | 1 |
| Proteinpulver | 45 | 2 | 43 | 1 |
| Schokolade ohne Zuckerzusatz | 29 | 2 | 27 | 1 |
| Babykekse | 34 | 1 | 33 | 1 |
| Babybrei | 33 | 1 | 32 | 1 |
Andere Stoffe der Stufen 1 bis 3 aus demselben Bereich, jeweils mit Einstufung und Quelle auf der eigenen Seite.
Palmöl (Palmfett) stufen wir als umstritten ein (Stufe 1 von 3). Er steckt in 1 von 34 Produkten im Bereich Babykekse, 8 von 37 Produkten im Bereich Erdnussbutter, 5 von 36 Produkten im Bereich Gemüsebrühe, 10 von 32 Produkten im Bereich Margarine, 10 von 32 Produkten im Bereich Nuss-Nougat-Creme, 1 von 33 Produkten im Bereich Babybrei, 8 von 39 Produkten im Bereich Proteinriegel, 2 von 45 Produkten im Bereich Proteinpulver, 3 von 37 Produkten im Bereich Müsli und 2 von 29 Produkten im Bereich Schokolade ohne Zuckerzusatz.
Raffiniertes Palmöl enthält im Vergleich zu anderen Pflanzenölen besonders hohe Gehalte an 3-MCPD- und Glycidyl-Fettsäureestern, die bei der Raffination entstehen (EFSA 2016, doi 10.2903/j.efsa.2016.4426). Für diese Prozesskontaminanten gilt das Minimierungsgebot; das BfR hat sich dazu mehrfach geäußert. Die EU begrenzt die Gehalte seit 2023 (VO 2023/915): 3-MCPD-Ester in Palmkernöl höchstens 1.250 µg/kg, in anderen pflanzlichen Ölen wie Palmöl höchstens 2.500 µg/kg, Glycidylester in Ölen allgemein höchstens 1.000 µg/kg. Seit dem 19.08.2026 gelten Höchstgehalte auch für zusammengesetzte Lebensmittel mit mehr als 5 % Fett und zugesetzten pflanzlichen Ölen oder Fetten, bezogen auf den Fettanteil (VO 2026/1825): 3-MCPD je nach Ölart 1.250 oder 2.500 µg/kg Fett, Glycidylester 1.000 µg/kg Fett. Ab dem 01.01.2027 sinken die Werte für Öle zur Herstellung von Beikost und Getreidebeikost für Säuglinge und Kleinkinder auf 500 µg/kg (3-MCPD) und 250 µg/kg (Glycidylester); für Beikost und Getreidebeikost selbst gelten dann erstmals 50 µg/kg und 25 µg/kg. Ganz gehärtetes Palmfett führen wir unter Palmöl: Die Einstufung hängt an den Prozesskontaminanten der Raffination, nicht an der Härtung; teilweise gehärtetes Palmfett steht wegen der Trans-Fettsäuren unter „Pflanzenöl oder -fett, teilweise gehärtet“.
Die Stufe beschreibt die Quellenlage zum Stoff, nicht die Menge in einem bestimmten Produkt und nicht seine Wirkung auf dich. Sie ist keine Diagnose und kein Sicherheitsurteil.
Quelle: EFSA, 03.05.2016; BfR, 13.10.2025; EU, 25.04.2023
Auf der Zutatenliste steht Palmöl als „Palmfett“, „Palmkernfett“, „Palmkernöl“ und „Palm“. Bei Kosmetik gilt der INCI-Name, bei Lebensmitteln die Bezeichnung oder E-Nummer.
Maßgeblich ist immer die Zutatenliste auf deiner Packung. Hersteller ändern Rezepturen, und manche Produkte gibt es in mehreren Varianten.
Stufe 1 · umstritten: Es gibt eine Diskussion, eine Höchstmenge, einen Warnhinweis oder ein bekanntes Allergiepotenzial, aber keine Einstufung als bedenklich.
Im Score: minus 5 Punkte. Steht ein Stoff unter den ersten fünf Zutaten, zählt sein Abzug 1,5-fach. Alle vier Stufen erklärt das Stoff-Lexikon.
Quelle: Methodik, Formel 2.2
Nein. „Ohne Palmöl“ heißt nur, dass der Stoff nicht auf der Zutatenliste steht. Über Wirkung, Verträglichkeit oder Qualität sagt das nichts.
Die Reihenfolge in den Listen folgt dem Score nach unserer offenen Formel. Er ordnet alle deklarierten Inhaltsstoffe ein, dazu Siegel und Rückrufe. Ein Produkt ohne diesen Stoff kann andere Stoffe enthalten, die wir als umstritten oder bedenklich einstufen.
Maßgeblich ist immer die Zutatenliste auf deiner Packung. Hersteller ändern Rezepturen, und manche Produkte gibt es in mehreren Varianten.
Wenn du eine Abweichung findest, schick uns ein Foto der Zutatenliste. Hinweise sind willkommen. Ob und wann wir einen Eintrag ändern, entscheiden wir nach eigener Einschätzung; einen Anspruch auf Prüfung oder Antwort gibt es nicht.
Eine Einstufung kann sich ändern, wenn eine neue Behördenbewertung erscheint, ein Verfahren abgeschlossen wird oder uns jemand eine Quelle meldet. Ein festes Intervall versprechen wir nicht.
Ändert sich eine Einstufung, ändern sich auch die Scores aller Produkte, die den Stoff enthalten. Das Datum der letzten Datenprüfung steht unten auf jeder Seite.
Finde ein Produkt ohne Palmöl in deinem Bereich, schlag weitere Stoffe nach oder vergleiche zwei Produkte direkt.