SymbolbildKaugummi
18 von 32 mit Aspartam
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Stoff im Porträt
Hier siehst du, wie Behörden und Fachgremien den Stoff einordnen, in welchen bewerteten Produkten er steckt und welche ohne ihn auskommen. Jede Einstufung mit Quelle.
Aspartam (E 951) stufen wir als umstritten ein (Stufe 1 von 3). Er steckt in 18 von 32 Produkten im Bereich Kaugummi, 2 von 20 Produkten im Bereich Sirup und 1 von 45 Produkten im Bereich Proteinpulver.
Symbolbild18 von 32 mit Aspartam
Symbolbild2 von 20 mit Aspartam
Symbolbild1 von 45 mit Aspartam
Je Bereich die Produkte ohne den Stoff, in der Reihenfolge der Rangliste. Sortiert wird nur nach Score. Bei gleichem Score steht das Produkt mit mehr geprüften Kriterien vorn, danach entscheidet der Name (alphabetisch). Die Reihenfolge ist keine Kaufempfehlung.
14 von 32 ohneSymbolbild
18 von 20 ohneSymbolbildDaVinci Gourmet
44 von 45 ohneSymbolbildAspartam steht laut Zutatenliste in 21 von 97 bewerteten Produkten der betroffenen Bereiche (22 Prozent, eigene Zählung). In 2 Listen stehen die Produkte ohne Aspartam, sortiert nach Score.
19 von 45 bewerteten ohne Aspartam
14 von 39 bewerteten ohne Aspartam
Die Stufe folgt aus Bewertungen von Behörden und Fachgremien, jede mit Quelle. Sie beschreibt den Stoff, nicht die Menge in einem Produkt.
Im Score kein Abzug
In den ausgewerteten Bewertungen von EU, SCCS, EFSA oder BfR steht kein Anlass für einen Abzug; das ist keine Sicherheitsgarantie.
Im Score minus 5 Punkte
Aspartam
Es gibt eine Diskussion, eine Höchstmenge, einen Warnhinweis oder ein bekanntes Allergiepotenzial, aber keine Einstufung als bedenklich.
Im Score minus 15 Punkte
Eine Behörde oder ein Fachausschuss sieht ein Risiko, nennt keine sichere Höchstmenge, oder ein Beschränkungsverfahren läuft.
Im Score minus 40 Punkte
Der Stoff ist in der Produktart verboten oder nach EU-Chemikalienrecht als Schadstoff eingestuft.
Steht ein Stoff unter den ersten fünf Zutaten, zählt sein Abzug 1,5-fach. Die Abzüge gelten im Teilscore Inhaltsstoffe, der bei 100 Punkten startet.
Süßstoff, in der EU zugelassen (VO (EU) Nr. 1129/2011). Lebensmittel mit Aspartam müssen den Hinweis „enthält eine Phenylalaninquelle“ tragen (VO (EU) Nr. 1169/2011 Anhang III Nr. 2.3). Die IARC stufte Aspartam 2023 als „possibly carcinogenic to humans (Group 2B)“ ein; der JECFA sah keinen Grund, die zulässige Tagesdosis von 40 mg je kg Körpergewicht zu ändern (WHO, 14.07.2023). Warum Stufe 1: Der Phenylalanin-Hinweis richtet sich an Menschen mit Phenylketonurie, und die IARC-Einstufung beschreibt eine Gefahr, kein Risiko bei üblicher Aufnahme; der JECFA ließ die zulässige Tagesdosis unverändert. Ein Warnhinweis oder eine Höchstmenge allein führt nach unserer Methodik zu Stufe 1 (umstritten).
Zulassung: In der EU als Lebensmittelzusatzstoff E 951 zugelassen (VO (EG) Nr. 1333/2008 Anhang II).
E 951 | E-Nummer auf Lebensmitteln |
|---|---|
Aspartam | weitere Bezeichnung |
Aspartame | weitere Bezeichnung |
Eigene Zählung aus 97 bewerteten Produkten der betroffenen Bereiche. Spaltenköpfe sortieren.
| Bereich | Produkte | mit | ohne | Stufe hier |
|---|---|---|---|---|
| Kaugummi | 32 | 18 | 14 | 1 |
| Sirup | 20 | 2 | 18 | 1 |
| Proteinpulver | 45 | 1 | 44 | 1 |
| Produkt | Bereich | Score |
|---|---|---|
| Hubba Bubba Rolle Mega Lang Erdbeere (Kaugummi Strawberry) | Kaugummi | 70 |
| EXTRA Kaugummi Strong Mint zuckerfrei 50 Stück | Kaugummi | 58 |
| EXTRA Kaugummi Bubblemint zuckerfrei 50 Stück | Kaugummi | 54 |
| EXTRA Kaugummi Spearmint zuckerfrei 50 Stück | Kaugummi | 54 |
| EXTRA Kaugummi Erdbeere zuckerfrei 50 Stück | Kaugummi | 52 |
| SodaStream Sirup Orange 440 ml | Sirup | 66 |
| SodaStream Sirup Zitronen-Limette ohne Zucker 440 ml | Sirup | 60 |
| Weider Protein 80 Plus Vanille 500 g | Proteinpulver | 82 |
Andere Stoffe der Stufen 1 bis 3 aus demselben Bereich, jeweils mit Einstufung und Quelle auf der eigenen Seite.
Aspartam (E 951) stufen wir als umstritten ein (Stufe 1 von 3). Er steckt in 18 von 32 Produkten im Bereich Kaugummi, 2 von 20 Produkten im Bereich Sirup und 1 von 45 Produkten im Bereich Proteinpulver.
Süßstoff, in der EU zugelassen (VO (EU) Nr. 1129/2011). Lebensmittel mit Aspartam müssen den Hinweis „enthält eine Phenylalaninquelle“ tragen (VO (EU) Nr. 1169/2011 Anhang III Nr. 2.3). Die IARC stufte Aspartam 2023 als „possibly carcinogenic to humans (Group 2B)“ ein; der JECFA sah keinen Grund, die zulässige Tagesdosis von 40 mg je kg Körpergewicht zu ändern (WHO, 14.07.2023). Warum Stufe 1: Der Phenylalanin-Hinweis richtet sich an Menschen mit Phenylketonurie, und die IARC-Einstufung beschreibt eine Gefahr, kein Risiko bei üblicher Aufnahme; der JECFA ließ die zulässige Tagesdosis unverändert. Ein Warnhinweis oder eine Höchstmenge allein führt nach unserer Methodik zu Stufe 1 (umstritten).
Die Stufe beschreibt die Quellenlage zum Stoff, nicht die Menge in einem bestimmten Produkt und nicht seine Wirkung auf dich. Sie ist keine Diagnose und kein Sicherheitsurteil.
Quelle: EU, 25.10.2011; IARC, 14.07.2023; IARC, 13.07.2023
Wir ordnen Aspartam als Stufe 1 von 3 („umstritten“) ein, weil Lebensmittel mit Aspartam den Pflichthinweis „enthält eine Phenylalaninquelle“ tragen und die IARC Aspartam 2023 in Gruppe 2B („possibly carcinogenic to humans“) eingeordnet hat; der JECFA ließ die zulässige Tagesdosis von 40 mg je kg Körpergewicht unverändert. In unseren Daten steht Aspartam in 21 von 97 bewerteten Produkten der betroffenen Bereiche.
Das ist keine Aussage darüber, ob Aspartam in der Menge eines bestimmten Produkts deiner Gesundheit schadet, und kein Sicherheitsurteil. Die Stufe beschreibt die Quellenlage zum Stoff; ob ein Produkt für dich geeignet ist, entscheidet sie nicht.
Quelle: EU, 25.10.2011; IARC, 14.07.2023; IARC, 13.07.2023
In der EU als Lebensmittelzusatzstoff E 951 zugelassen (VO (EG) Nr. 1333/2008 Anhang II).
Zugelassen heißt nicht automatisch ohne Bedenken: Viele Stoffe dürfen nur mit Höchstmengen oder Warnhinweisen verwendet werden. Umgekehrt ist ein umstrittener Stoff nicht verboten.
Auf der Zutatenliste steht Aspartam als „E 951“, „Aspartam“ und „Aspartame“. Bei Kosmetik gilt der INCI-Name, bei Lebensmitteln die Bezeichnung oder E-Nummer.
Maßgeblich ist immer die Zutatenliste auf deiner Packung. Hersteller ändern Rezepturen, und manche Produkte gibt es in mehreren Varianten.
Stufe 1 · umstritten: Es gibt eine Diskussion, eine Höchstmenge, einen Warnhinweis oder ein bekanntes Allergiepotenzial, aber keine Einstufung als bedenklich.
Im Score: minus 5 Punkte. Steht ein Stoff unter den ersten fünf Zutaten, zählt sein Abzug 1,5-fach. Alle vier Stufen erklärt das Stoff-Lexikon.
Quelle: Methodik, Formel 2.2
Nein. „Ohne Aspartam“ heißt nur, dass der Stoff nicht auf der Zutatenliste steht. Über Wirkung, Verträglichkeit oder Qualität sagt das nichts.
Die Reihenfolge in den Listen folgt dem Score nach unserer offenen Formel. Er ordnet alle deklarierten Inhaltsstoffe ein, dazu Siegel und Rückrufe. Ein Produkt ohne diesen Stoff kann andere Stoffe enthalten, die wir als umstritten oder bedenklich einstufen.
Maßgeblich ist immer die Zutatenliste auf deiner Packung. Hersteller ändern Rezepturen, und manche Produkte gibt es in mehreren Varianten.
Wenn du eine Abweichung findest, schick uns ein Foto der Zutatenliste. Hinweise sind willkommen. Ob und wann wir einen Eintrag ändern, entscheiden wir nach eigener Einschätzung; einen Anspruch auf Prüfung oder Antwort gibt es nicht.
Eine Einstufung kann sich ändern, wenn eine neue Behördenbewertung erscheint, ein Verfahren abgeschlossen wird oder uns jemand eine Quelle meldet. Ein festes Intervall versprechen wir nicht.
Ändert sich eine Einstufung, ändern sich auch die Scores aller Produkte, die den Stoff enthalten. Das Datum der letzten Datenprüfung steht unten auf jeder Seite.
Finde ein Produkt ohne Aspartam in deinem Bereich, schlag weitere Stoffe nach oder vergleiche zwei Produkte direkt.