Sojaöl, gehärtetgehärtetes SOJABOHNENÖLStufe 1 · umstritten
Sojaöl, das durch Härtung fest gemacht wurde, ohne Angabe, ob ganz oder teilweise gehärtet. Die Zutatenliste muss bei gehärteten Ölen und Fetten „ganz gehärtet“ oder „teilweise gehärtet“ angeben (VO (EU) 1169/2011 Anhang VII Teil A Nr. 8 und 9). Trans-Fettsäuren sind Fettsäuren mit mindestens einer Doppelbindung in trans-Konfiguration (Anhang I Nr. 4); laut BfR entstehen sie bei der industriellen Härtung, untersucht wurden vor allem teilgehärtete Pflanzenöle. Bei vollständiger Härtung werden die Doppelbindungen abgesättigt, es entstehen vor allem gesättigte Fettsäuren. Seit 2021 dürfen Lebensmittel höchstens 2 g Trans-Fettsäuren je 100 g Fett enthalten, ausgenommen die natürlich in tierischem Fett vorkommenden (VO (EU) 2019/649 Art. 1). Weil die Zutatenliste nicht angibt, ob das Öl ganz oder teilweise gehärtet ist, stufen wir es vorsorglich mit 1 ein wie teilweise gehärtete Fette.
Quelle: Verordnung (EU) 2019/649 zur Änderung von Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 hinsichtlich Transfettsäuren (Art. 1) (24.04.2019)