Pflanzensterinester9% PflanzensterinesterStufe 2 · bedenklich
Aus Pflanzenölen gewonnene Sterine, die Streichfetten zugesetzt werden, um den LDL-Cholesterinspiegel zu senken. Solche Lebensmittel müssen nach VO (EU) Nr. 1169/2011 Anhang III Nr. 5.1 Pflichthinweise tragen: nur für Personen, die ihren Cholesterinspiegel senken möchten, möglicherweise nicht geeignet für Schwangere, Stillende und Kinder unter fünf Jahren, mehr als 3 g am Tag vermeiden, bei cholesterinsenkenden Arzneimitteln nur unter ärztlicher Aufsicht. Das BfR (Stellungnahme 006/2012) sieht Hinweise auf mögliche Herz-Kreislauf-Risiken, wenn Menschen ohne erhöhten Cholesterinspiegel solche Lebensmittel länger und in höheren Mengen essen, und hat eine Neubewertung auf EU-Ebene angeregt; das Ausmaß sei nicht quantifizierbar. Warum Stufe 2: Die vom BfR gesehenen Hinweise auf mögliche Herz-Kreislauf-Risiken bei Menschen ohne erhöhten Cholesterinspiegel tragen die Einstufung als bedenklich; die Pflichthinweise allein ergäben Stufe 1.
Quelle: Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel (25.10.2011)