ErythritErythritStufe 2 · bedenklich
Zuckeraustauschstoff aus der Gruppe der Polyole, in der EU zugelassen (VO (EU) Nr. 1129/2011) und von der Warnhinweispflicht für Polyole erfasst (VO (EU) Nr. 1169/2011 Anhang III Nr. 2.4). Die EFSA legte 2023 eine zulässige Tagesdosis von 0,5 g je kg Körpergewicht fest und stellte fest, dass die geschätzte Aufnahme darüber liegen kann; einen Antrag auf Befreiung vom Warnhinweis lehnte sie ab. Warum Stufe 2: Laut EFSA kann die geschätzte Aufnahme schon bei üblichem Verzehr über der zulässigen Tagesdosis liegen; das ordnen wir nach unserem Kriterium für Zusatzstoffe mit 2 ein. Stufe 2 vergeben wir bei Zusatzstoffen, wenn die EFSA eine Überschreitung der zulässigen Tagesdosis bei durchschnittlichem Verzehr in mindestens einer Bevölkerungsgruppe oder bei hohem Verzehr in allen oder den meisten Gruppen beschreibt; Stufe 1, wenn sie eine Überschreitung nur in Extremszenarien beschreibt. Der Warnhinweis allein ergäbe Stufe 1.
Quelle: Re-evaluation of erythritol (E 968) as a food additive (20.12.2023)