ErythritErythritolStufe 2 · bedenklich
Zuckeraustauschstoff aus der Gruppe der Polyole, in der EU zugelassen (VO (EU) Nr. 1129/2011) und von der Warnhinweispflicht für Polyole erfasst (VO (EU) Nr. 1169/2011 Anhang III Nr. 2.4). Die EFSA legte 2023 eine zulässige Tagesdosis von 0,5 g je kg Körpergewicht fest. Nach ihrer Schätzung liegt die Aufnahme bei Kleinkindern schon im Mittel darüber (höchster Mittelwert 742 mg je kg Körpergewicht und Tag im verfeinerten Szenario mit markentreuen Verbrauchern) und bei hohem Verzehr (95. Perzentil) in allen Bevölkerungsgruppen auf oder über diesem Wert; die EFSA hält die Schätzung für eher zu hoch. Einen Antrag auf Befreiung vom Warnhinweis lehnte sie ab. Warum Stufe 2: Die EFSA beschreibt eine Überschreitung der zulässigen Tagesdosis schon bei durchschnittlichem Verzehr in mindestens einer Bevölkerungsgruppe; das ordnen wir nach unserem Kriterium für Zusatzstoffe mit 2 ein. Stufe 2 vergeben wir bei Zusatzstoffen, wenn die EFSA eine Überschreitung der zulässigen Tagesdosis bei durchschnittlichem Verzehr in mindestens einer Bevölkerungsgruppe oder bei hohem Verzehr in allen oder den meisten Gruppen beschreibt; Stufe 1, wenn sie eine Überschreitung nur in Extremszenarien beschreibt. Der Warnhinweis allein ergäbe Stufe 1.
Quelle: Re-evaluation of erythritol (E 968) as a food additive (20.12.2023)