NatriumbenzoatNatriumbenzoatStufe 1 · umstritten
Konservierungsstoff, das Natriumsalz der Benzoesäure. In der EU als Lebensmittelzusatzstoff E 211 nach VO (EG) Nr. 1333/2008 Anhang II für bestimmte Lebensmittelkategorien mit Höchstmengen zugelassen, etwa in Soßen und alkoholfreien Getränken. Die EFSA hat Benzoesäure und ihre Salze (E 210 bis E 213) 2016 neu bewertet und eine Gruppen-ADI von 5 mg je kg Körpergewicht und Tag festgelegt; überschritten wurde sie nur im markentreuen Szenario, vor allem bei Kleinkindern und Kindern, die regelmäßig aromatisierte Getränke trinken. Warum Stufe 1: Die EFSA beschreibt eine Überschreitung der Tagesdosis nur im markentreuen Szenario, also bei Menschen, die regelmäßig dieselben konservierten Produkte verzehren; das ist eine Diskussion um die Aufnahmemenge. Stufe 2 vergeben wir bei Zusatzstoffen, wenn die EFSA eine Überschreitung der zulässigen Tagesdosis bei durchschnittlichem Verzehr in mindestens einer Bevölkerungsgruppe oder bei hohem Verzehr in allen oder den meisten Gruppen beschreibt; Stufe 1, wenn sie eine Überschreitung nur in Extremszenarien beschreibt.
Quelle: Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 über Lebensmittelzusatzstoffe, konsolidierte Fassung vom 18.08.2026 (Anhang II) (18.08.2026)